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   BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05   

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BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05 (https://dejure.org/2007,33683)
BPatG, Entscheidung vom 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05 (https://dejure.org/2007,33683)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 32 W (pat) 122/05 (https://dejure.org/2007,33683)
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  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05
    Die Prüfung, ob das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft vorhanden ist, muss streng und vollständig sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 674 - Postkantoor), wobei dieser Grundsatz für das Löschungsverfahren in gleicher Weise wie für das Eintragungsverfahren gilt.

    Die Argumentation der Markeninhaberin, aus der (generellen) Schutzfähigkeit abstrakter Farbmarken folge, dass erst recht farbige Kombinationsmarken - wie die verfahrensgegenständliche - schutzfähig sein müssten, verkennt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie) Farbmarken im Wesentlichen nur aufgrund festgestellter Verkehrsdurchsetzung (gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG) oder wegen spezifischer branchenbedingter Umstände eingetragen werden können.

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die mit der Marke beanspruchten Erzeugnisse und Dienstleistungsangebote eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 2001, 1201 - antiKALK; GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05
    Dass Dienstleistungen in Klasse 41, welche sich auf die Veröffentlichung und Herausgabe von Druckerzeugnissen beziehen, in gleicher Weise zu beurteilen sind, wie die entsprechenden Waren in Klasse 16, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (vgl. GRUR 2003, 342 - Winnetou).
  • BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05
    Der Umstand der erfolgten Registrierung einer Marke begründet als solcher - ebenso wenig wie Anmeldung (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 71) - keine Vermutung für das Vorhandensein eines Mindestmaßes an Unterscheidungskraft; andererseits reichen bloße Zweifel an der Schutzfähigkeit für eine Löschung nicht aus (vgl. BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05
    Denn Hauptfunktion einer Marke ist es, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips; GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR Int. 2004, 631 - Dreidimensionale Tablettenform I).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05
    Die Argumentation der Markeninhaberin, aus der (generellen) Schutzfähigkeit abstrakter Farbmarken folge, dass erst recht farbige Kombinationsmarken - wie die verfahrensgegenständliche - schutzfähig sein müssten, verkennt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie) Farbmarken im Wesentlichen nur aufgrund festgestellter Verkehrsdurchsetzung (gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG) oder wegen spezifischer branchenbedingter Umstände eingetragen werden können.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05
    Denn Hauptfunktion einer Marke ist es, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips; GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR Int. 2004, 631 - Dreidimensionale Tablettenform I).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05
    Da die Wortbestandteile - wie ausgeführt - glatt warenbeschreibend sind, müssen die bildlichen und grafischen Ausgestaltungen der Marke hohen Anforderungen genügen, um zu einer kennzeichnungskräftigen Verfremdung und somit zu einer im Gesamteindruck unterscheidungskräftigen Marke zu gelangen (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; EuGH GRUR Int. 2005, 1012 - BioID).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05
    Denn Hauptfunktion einer Marke ist es, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips; GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR Int. 2004, 631 - Dreidimensionale Tablettenform I).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 32 W (pat) 122/05
    Die Prüfung, ob das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft vorhanden ist, muss streng und vollständig sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 674 - Postkantoor), wobei dieser Grundsatz für das Löschungsverfahren in gleicher Weise wie für das Eintragungsverfahren gilt.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

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