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   BPatG, 18.07.2012 - 29 W (pat) 538/11   

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https://dejure.org/2012,19604
BPatG, 18.07.2012 - 29 W (pat) 538/11 (https://dejure.org/2012,19604)
BPatG, Entscheidung vom 18.07.2012 - 29 W (pat) 538/11 (https://dejure.org/2012,19604)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 29 W (pat) 538/11 (https://dejure.org/2012,19604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Wildeshauser Schützengilde" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungsfähigkeit von Namen von Personenvereinigungen i.R.e. patentrechtlichen Eintragung eines Markenzeichens

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wildeshauser Schützengilde" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    BPatG zum Markenrecht: Unterscheidungskraft eines Vereinsnamens Wildeshauser Schützengilde

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 29 W (pat) 538/11
    a) Unterscheidungskraft in diesem Sinn ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rn. 66 - EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rn. 133 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 29 W (pat) 538/11
    a) Unterscheidungskraft in diesem Sinn ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rn. 66 - EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rn. 133 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 29 W (pat) 538/11
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 Matratzen Concord/Hukla) Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rn. 53 - Henkel).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 29 W (pat) 538/11
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2006, 233, 235 Rn. 45 - Standbeutel; 229, 230 Rn. 27 - BioID).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 29 W (pat) 538/11
    a) Unterscheidungskraft in diesem Sinn ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rn. 66 - EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rn. 133 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; 935 Rn. 8 - Die Vision; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 18.07.2012 - 29 W (pat) 538/11
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 Matratzen Concord/Hukla) Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rn. 53 - Henkel).
  • BPatG, 13.12.2012 - 27 W (pat) 561/12

    Ruhr Universität Bochum - Markenbeschwerdeverfahren - "RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM" -

    Unterscheidungskraft ist zudem gegeben, wenn es möglich ist, das Zeichen an den beanspruchten Waren in einer Form anzubringen, bei der das Publikum in ihm einen Herkunftshinweis sieht, und dies auch bei den wahrscheinlichsten Verwendungsformen nicht anders ist (BGH GRUR 2010, 110 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; EuGH Beschl. v. 26. April 2012 - C-307/11 P, BeckRS 2012, 81316 - Winkel; BPatG BeckRS 2012, 17556 - Wildeshauser Schützengilde, m. Anm. Lerach, GRUR-Prax 20120, 3769.
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