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BPatG, 18.09.2012 - 25 W (pat) 93/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "BioJäger (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft einer den Begriff "Biojäger" verwendenden Marke bei Verwendung dieser Marke für die Klasse 5 "biologische Mittel zum Vergrämen von Tieren in Haus und Garten"
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "BioJäger (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "BioJäger (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
"Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung; …
Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 25 W (pat) 93/11
Jedoch sind dabei an den bildlichen "Überschuss" um so größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (vgl. BGH GRUR 1998, 394, 396 "Motorrad Active Line"; BGH GRUR 1997, 634 "Turbo II"; BGH GRUR 2001, 1153 "antiKALK"). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 25 W (pat) 93/11
Jedoch sind dabei an den bildlichen "Überschuss" um so größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (vgl. BGH GRUR 1998, 394, 396 "Motorrad Active Line"; BGH GRUR 1997, 634 "Turbo II"; BGH GRUR 2001, 1153 "antiKALK"). - BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 25 W (pat) 93/11
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 25 W (pat) 93/11
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 18.09.2012 - 25 W (pat) 93/11
Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).
- BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 563/19 dd) Im Zusammenhang mit den beanspruchten Baumaterialien hat sich diese Gesamtbedeutung dem allgemeinen Publikum ohne eine mehrere Gedankenschritte erfordernde analysierende Betrachtungsweise erschlossen; sie hat sich geradezu aufgedrängt (vgl. BPatG 25 W (pat) 93/11 - BioJäger), zumal biobasierte, biologisch abbaubare und schadstofffreie Kunststoffe schon lange vor dem Anmeldezeitpunkt Gegenstand öffentlicher Diskussion gewesen sind (Anlagen zum gerichtlichen Hinweis):.
- BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 564/19 dd) Im Zusammenhang mit den beanspruchten Baumaterialien hat sich diese Gesamtbedeutung dem allgemeinen Publikum ohne eine mehrere Gedankenschritte erfordernde analysierende Betrachtungsweise erschlossen; sie hat sich geradezu aufgedrängt (vgl. BPatG 25 W (pat) 93/11 - BioJäger), zumal biobasierte, biologisch abbaubare und schadstofffreie und damit ökologische Kunststoffe schon lange vor dem Anmeldezeitpunkt Gegenstand öffentlicher Diskussion gewesen sind:.
- BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 565/19 dd) Im Zusammenhang mit den beanspruchten Baumaterialien hat sich diese Gesamtbedeutung dem allgemeinen Publikum ohne eine mehrere Gedankenschritte erfordernde analysierende Betrachtungsweise erschlossen; sie hat sich geradezu aufgedrängt (vgl. BPatG 25 W (pat) 93/11 - BioJäger), zumal biobasierte, biologisch abbaubare und schadstofffreie und damit ökologische Kunststoffe schon lange vor dem Anmeldezeitpunkt Gegenstand öffentlicher Diskussion gewesen sind:.
- BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 566/19 dd) Im Zusammenhang mit den beanspruchten Baumaterialien hat sich diese Gesamtbedeutung dem allgemeinen Publikum ohne eine mehrere Gedankenschritte erfordernde analysierende Betrachtungsweise erschlossen; sie hat sich geradezu aufgedrängt (vgl. BPatG 25 W (pat) 93/11 - BioJäger), zumal gesunde Bodenbeläge aus Kunststoff schon lange vor dem Anmeldezeitpunkt Gegenstand öffentlicher Diskussion gewesen sind, weil dem Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC) gesundheitsschädliche Phthalat-Weichmacher beigemischt sein können, um diesen elastischer zu machen:.