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BPatG, 18.09.2018 - 27 W (pat) 527/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "BEAUTYLINE (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" - fehlende Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 05.12.2022 - 28 W (pat) 562/20 bbb) Das Nomen "line" entstammt ebenfalls dem englischen Grundwortschatz mit den Bedeutungen "Linie; Strecke; Leine; Reihe" (…Weis, a. a. O, S. 61) und wird schon wegen seiner sprachlichen Verwandtschaft mit dem deutschen Begriff "Linie" und seiner breiten Verwendung in allen Warenbereichen allgemein zur Bezeichnung einer Produkt- bzw. Ausstattungslinie bzw. -serie und damit in Begriffskombinationen als gängiger Hinweis auf eine bestimmte Beschaffenheit oder Stilrichtung von Waren aufgefasst (BGH GRUR 1996, 68, 69 - COTTONLINE; BPatG 29 W (pat) 525/21 - SuperLine; 27 W (pat) 527/17 - ; 29 W (pat) 22/18 - ; 27 W (pat) 99/06 - Baseline; 28 W (pat) 589/10 - greenLine; 24 W (pat) 529/15 - Flatline).
gg) Auch wenn die angemeldete Wortkombination eine Wortneuschöpfung darstellt, fehlt es ihr an Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführen, weil sie sprachüblich aus zwei englischen Substantiven gebildet ist, einen sinnvollen Gesamtbegriff bildet und sich, wie bereits dargelegt, in vergleichbare Wortverbindungen einreiht (vgl. BGH GRUR 1996, 68, 69 - COTTONLINE; BPatG 27 W (pat) 527/17 - ; 29 W (pat) 22/18 - ).