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   BPatG, 18.10.2016 - 8 W (pat) 52/08   

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BPatG, 18.10.2016 - 8 W (pat) 52/08 (https://dejure.org/2016,47996)
BPatG, Entscheidung vom 18.10.2016 - 8 W (pat) 52/08 (https://dejure.org/2016,47996)
BPatG, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 8 W (pat) 52/08 (https://dejure.org/2016,47996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit des Streipatents mit der Bezeichnung "Kühl-/Schmiervorrichtung für eine Werkzeugmaschine" als Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.07.2011 - X ZR 7/09

    Anmeldung eines Patents für eine Spindelanordnung für eine Werkzeugmaschine zur

    Auszug aus BPatG, 18.10.2016 - 8 W (pat) 52/08
    Die Patentinhaberin widerspricht den Ausführungen der Einsprechenden und hält den geltenden Anspruchssatz gemäß Hauptantrag für zulässig und verweist hierzu auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. X ZR 7/09), in der die Offenbarung des "strahlförmigen Ausstoßens" von Nebel in einem zur Patentfamilie gehörenden Sachverhalt bereits entschieden worden sei.

    Der Fachmann weiß (vgl. z. B. BGH, Az. X ZR 7/09), dass bei dem Verfahren der Minimalmengenschmierung (z. T. auch Minimalschmierung oder Mindermengenschmierung genannt), bei dem Werkstücke an der Wirkstelle durch Nebel zum Zwecke der Kühlschmierung besprüht werden, eine ausreichende Strömungsgeschwindigkeit an der Mündung des Werkzeugs zur Wirkstelle hin sichergestellt sein muss, so dass bei einem derartigen Verfahren grundsätzlich eine nebelförmige Mischung von Kühlschmierstoff und Luft strahlförmig (unter Druck) ausgestoßen wird.

    Eine Abweichung von der Rechtsprechung im zitierten Nichtigkeitsverfahren (BGH, Az. X ZR 7/09) liegt ebenfalls nicht vor, da die E2 (D3) für die maßgeblichen Merkmale als nicht entscheidungserheblich angesehen wurde.

  • BPatG, 13.07.2006 - 8 W (pat) 31/05
    Auszug aus BPatG, 18.10.2016 - 8 W (pat) 52/08
    Die Entscheidung des Senats weicht hinsichtlich der zu beurteilenden Rechtsfrage zur öffentlichen Zugänglichkeit der E2 auch nicht von dem Beschluss des Bundespatentgerichts vom 13. Juli 2006 in der Anmeldebeschwerde 8 W (pat) 31/05 ab, da diese Frage dort offen gelassen wurde.
  • BGH, 14.09.2004 - X ZB 25/02

    Fußbodenbelag

    Auszug aus BPatG, 18.10.2016 - 8 W (pat) 52/08
    Denn nach gefestigter Rechtsprechung hat es der Patentinhaber (selbst) in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt, sofern mehrere in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung dienen, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern (BGHZ 110, 123 [126] - Spleißkammer; BPatG, GRUR 2005, 316 Fußbodenbelag).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 18.10.2016 - 8 W (pat) 52/08
    Mit den Patentansprüchen 1 nach Hauptantrag und Hilfsanträgen 1 bis 3 fallen auch sämtliche abhängigen oder unabhängigen Patentansprüche der jeweiligen Anträge, ohne dass es einer Prüfung und Begründung dahin bedarf, ob einer dieser Patentansprüche etwas Schutzfähiges enthält (BGH, GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 18.10.2016 - 8 W (pat) 52/08
    Denn nach gefestigter Rechtsprechung hat es der Patentinhaber (selbst) in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt, sofern mehrere in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung dienen, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern (BGHZ 110, 123 [126] - Spleißkammer; BPatG, GRUR 2005, 316 Fußbodenbelag).
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    Auszug aus BPatG, 18.10.2016 - 8 W (pat) 52/08
    Die Auswahl eines bestimmten von nur zwei jeweils auf der Hand liegenden Lösungswegen kann die erfinderische Tätigkeit nicht ohne weiteres begründen (BGH, GRUR 2008, 56, 59 - Injizierbarer Mikroschaum).
  • BGH, 22.11.2011 - X ZR 58/10

    E-Mail via SMS

    Auszug aus BPatG, 18.10.2016 - 8 W (pat) 52/08
    Denn eine überschaubare Zahl von möglichen Lösungsansätzen, von denen jeder spezifische Vor- und Nachteile hat und die sich als gleichwertige, ebenso vorzugswürdige Alternativen darstellen, gibt in der Regel Veranlassung, jeden dieser Lösungsansätze in Betracht zu ziehen (BGH, GRUR 2012, 261 - E-Mail via SMS).
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