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   BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17   

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BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17 (https://dejure.org/2018,47359)
BPatG, Entscheidung vom 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17 (https://dejure.org/2018,47359)
BPatG, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 30 W (pat) 53/17 (https://dejure.org/2018,47359)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610 Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 808 Rn. 66 f. - EURO- HYPO; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 7 - #darferdas?; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUl; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido).

    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 233 Rn. 45 - Standbeutel; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BiolD; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 7 - #darferdas?).

    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

  • BPatG, 26.04.2018 - 30 W (pat) 511/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ecotop" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17
    bb) Wie der Senat bereits in seiner - ebenfalls eine Anmeldung der Anmelderin betreffende - Entscheidung 30 W (pat) 511/16 - Ecotop ausgeführt hat, ist der Zeichenbestandteil "TOP" ein gebräuchliches Wortbildungselement, welches für sich genommen die ohne weiteres auf der Hand liegende, schlagwortartige Sachaussage vermittelt, dass Waren und Dienstleistungen "hervorragend/spitzenmäßig" sind.

    Das bloße Aneinanderreihen von beschreibenden Bestandteilen eines Zeichens bleibt im Allgemeinen - wie auch vorliegend - beschreibend, selbst wenn es sich um eine auf die Anmelderin zurückzuführende begriffliche Neuschöpfung handeln sollte (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 39 - Biomild; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 21 - smartbook; BPatG, 30 W (pat) 511/16 - Ecotop).

  • BGH, 02.04.2015 - I ZB 2/14

    Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Kennzeichnungskraft einer beschreibenden

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17
    Für die Annahme einer beschreibenden Bezeichnung reicht ferner der bloße Eintrag in einem Abkürzungslexikon für sich gesehen noch nicht ohne weiteres aus (BGH GRUR 2015, 1127 Rn. 13 - ISET/lSETsolar).

    Insoweit bedarf es vielmehr weiterer Anhaltspunkte, die im Einzelfall darauf schließen lassen, dass die fragliche Angabe im Verkehr als beschreibende Abkürzung verstanden und deshalb auch als solche verwendet werden kann (BGH GRUR 2015, 1127 Rn. 13 - ISET/ISETsolar).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein).

    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17
    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850 Rn. 28 f. - FUSSBALL WM 2006).

  • BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 54/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "MW ECO TOP" - Unterscheidungskraft -

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17
    So existieren z. B. besondere Messer für die Bearbeitung von Mineralwolle, die dergestalt beworben und vertrieben werden (vgl. Bildschirmausdruck und Werbeanzeige für "Yato Messer für Mineralwolle" im Parallelverfahren 30 W (pat) 54/17).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17
    über Erziehung (BGH MarkenR 2016, 604 Rn. 48 - Kinderstube II; vgl. auch BPatG, 26 W (pat) 65/14).
  • BPatG, 16.08.2017 - 26 W (pat) 65/14

    (Markenbeschwerdeverfahren - "O

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17
    über Erziehung (BGH MarkenR 2016, 604 Rn. 48 - Kinderstube II; vgl. auch BPatG, 26 W (pat) 65/14).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17
    Das bloße Aneinanderreihen von beschreibenden Bestandteilen eines Zeichens bleibt im Allgemeinen - wie auch vorliegend - beschreibend, selbst wenn es sich um eine auf die Anmelderin zurückzuführende begriffliche Neuschöpfung handeln sollte (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 39 - Biomild; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 21 - smartbook; BPatG, 30 W (pat) 511/16 - Ecotop).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 53/17
    übereinstimmender höchstrichterlicher Rechtsprechung lässt sich aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen herleiten, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 (Rn. 18) - Bild.t.-Online.de m. w. N.; BGH GRUR 2012, 276, Rn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V. m. w. N.; BGH GRUR 2011, 230 - SUPERgirl; BGH MarkenR 2011, 66 - Freizeit Rätsel Woche).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 526/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAN" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 12.07.2016 - 28 W (pat) 512/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "GSG-PDR" - Unterscheidungskraft - kein

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 64/13

    Markenanmeldung: Unterscheidungskraft einer eine abkürzende Buchstabenfolge

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00

    Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

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