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   BPatG, 18.11.2003 - 24 W (pat) 71/02   

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BPatG, 18.11.2003 - 24 W (pat) 71/02 (https://dejure.org/2003,19613)
BPatG, Entscheidung vom 18.11.2003 - 24 W (pat) 71/02 (https://dejure.org/2003,19613)
BPatG, Entscheidung vom 18. November 2003 - 24 W (pat) 71/02 (https://dejure.org/2003,19613)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 18.11.2003 - 24 W (pat) 71/02
    Der Europäische Gerichtshof hat hierzu ausdrücklich festgestellt, daß die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mit der Markenrechts-Richtlinie in Einklang steht (EuGH GRUR 1999, 723, 726 [Nr. 35] "Chiemsee").

    Maßgeblich sind insoweit der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung der Marke, der Teil der beteiligten Verkehrskreise, der die Ware(n) aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder von anderen Berufsverbänden (EuGH GRUR 1999, 723, 727 [Nr. 51] "Chiemsee").

  • BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99

    Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben

    Auszug aus BPatG, 18.11.2003 - 24 W (pat) 71/02
    Während also früher besondere Feststellungen erforderlich waren, um von einer künftigen Verwendung der Bezeichnung als geographische Angabe ausgehen zu können, bedarf es nunmehr umgekehrt besonderer Anhaltspunkte dafür, warum eine geographische Angabe im Einzelfall doch nicht geeignet ist, im Verkehr als geographische Angabe zu dienen (vgl. BPatG GRUR 2000, 149, 150 "WALLIS").
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 18.11.2003 - 24 W (pat) 71/02
    Es genügt, daß ein solcher Bezug jedenfalls möglich scheint (vgl. BGH GRUR 2003, 882, 883 "Lichtenstein").
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BPatG, 18.11.2003 - 24 W (pat) 71/02
    Für das frühere Recht (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG) hatte der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß das Schutzhindernis für geographische Angaben nur eingreift, wenn entweder ein aktuelles Freihaltebedürfnis besteht oder wenn - für die Zukunft - mit einem ernsthaften Freihaltebedürfnis zu rechnen ist (BGH GRUR 1983, 768, 769 "Capri-Sonne").
  • EuG, 15.10.2003 - T-295/01

    Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)

    Auszug aus BPatG, 18.11.2003 - 24 W (pat) 71/02
    So liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, daß Waren dieser Art in nennenswertem Umfang in Dakota hergestellt oder unter Verwendung von aus Dakota stammenden Rohmaterialien verfertigt werden, und dies dem inländischen Verkehr - etwa aufgrund entsprechender Warenimporte - auch bekannt ist (vgl. hierzu auch EuG GRUR Int. 2003, 1020, 1021 [Nr. 38] "OLDENBURGER").
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05
    Da der Gerichtshof in diesen Fällen erstmals die Norm auslegt, liegt keine Änderung der Rechtsprechung vor (Schwarze/Schwarze, EU-Kommentar, Art. 234, Rn. 67 m. w. N.; BPatG 24 W (pat) 71/02 -DAKOTA).

    Die Anforderungen, die an die Eintragung einer konturunbestimmten Farbmarke zu stellen sind, sind nach der Registrierung der angegriffenen Farbmarke am 21. November 2002 durch den EuGH in mehreren Entscheidungen näher spezifiziert worden (EuGH GRUR 2003, 604 ff. -Libertel am 6. Mai 2003; GRUR 2004, 858 ff. -Heidelberger Bauchemie GmbH am 24. Juni 2004; MarkenR 2005, 27 ff. -Orangeton am 21. Oktober 2004), was ihre Berücksichtigung im vorliegenden Zusammenhang jedoch aus den oben genannten Gründen nicht ausschließt (BPatG 24 W (pat) 71/02 -DAKOTA).

  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05
    Da der Gerichtshof in diesen Fällen erstmals die Norm auslegt, liegt keine Änderung der Rechtsprechung vor Schwarze/Schwarze, EU-Kommentar, Art. 234 Rn. 67 m. w. N.; BPatG 24 W (pat) 71/02 -DAKOTA).

    - Orangeton am 21. Oktober 2004) was ihre Berücksichtigung im vorliegenden Zusammenhang jedoch nicht ausschließt (ebenso BPatG 24 W (pat) 71/02 -DAKOTA).

  • BPatG, 23.10.2007 - 32 W (pat) 28/05

    Karl May

    Damit hätte das hierauf beruhende deutsche MarkenG seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1995 in diesem Sinne angewendet werden müssen (vgl. BPatG, Beschl. v. 18.11.2003, 24 W (pat) 71/02 - DAKOTA; Schwarze/ Schwarze, EU-Kommentar, Art. 234 Rn. 67 m. w. N.).
  • BPatG, 23.05.2007 - 32 W (pat) 28/05
    Damit hätte das hierauf beruhende deutsche MarkenG seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1995 in diesem Sinne angewendet werden müssen (vgl. BPatG, Beschl. v. 18.11.2003, 24 W (pat) 71/02 - DAKOTA; Schwarze/ Schwarze, EU-Kommentar, Art. 234 Rn. 67 m. w. N.).
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