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   BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01   

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BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01 (https://dejure.org/2002,27825)
BPatG, Entscheidung vom 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01 (https://dejure.org/2002,27825)
BPatG, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 32 W (pat) 37/01 (https://dejure.org/2002,27825)
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  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01
    Auf letztere kommt es für die Verwechslungsgefahr nach der Rechtsprechung ohnehin maßgeblicher an als auf die Abweichungen, weil sie stärker prägen als Abweichungen (vgl. BGH GRUR 1990, 450 - St. Petersquelle; 1992, 110 - Dipa/Dib; 1993, 118 - Corvaton/Corvasal; 1993, 972 - Sana/Schosana).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01
    Auf letztere kommt es für die Verwechslungsgefahr nach der Rechtsprechung ohnehin maßgeblicher an als auf die Abweichungen, weil sie stärker prägen als Abweichungen (vgl. BGH GRUR 1990, 450 - St. Petersquelle; 1992, 110 - Dipa/Dib; 1993, 118 - Corvaton/Corvasal; 1993, 972 - Sana/Schosana).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

    Auszug aus BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01
    Auf letztere kommt es für die Verwechslungsgefahr nach der Rechtsprechung ohnehin maßgeblicher an als auf die Abweichungen, weil sie stärker prägen als Abweichungen (vgl. BGH GRUR 1990, 450 - St. Petersquelle; 1992, 110 - Dipa/Dib; 1993, 118 - Corvaton/Corvasal; 1993, 972 - Sana/Schosana).
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 163/95

    "Wunderbaum"; Prägung einer aus Wort- und Bildbestandteil bestehenden Marke

    Auszug aus BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01
    Die angesprochenen Verkehrskreise benennen das angegriffene Zeichen mit ÖKOTHERM, da die Farben und Bildbestandteile dazu wesentlich weniger geeignet sind und regelmäßig der Wortbestandteil die einfachste Möglichkeit bietet, eine Marke zu benennen (BGH MarkenR 2001, 311 - Dorf Münsterland; vgl. auch BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; 1998, 934, 936 - Wunderbaum).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01
    Ein die klangliche Verwechslung begründendes Verhören wird nur bei solchen Wörtern erschwert, deren Sinngehalt jedermann geläufig ist und demzufolge rasch erfasst wird (vgl. BGH GRUR 1992, 130, 132 - Bally/BALL).
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 96/86

    "St. Petersquelle"; Verwechslungsgefahr bei Mineralwasserkennzeichnungen

    Auszug aus BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01
    Auf letztere kommt es für die Verwechslungsgefahr nach der Rechtsprechung ohnehin maßgeblicher an als auf die Abweichungen, weil sie stärker prägen als Abweichungen (vgl. BGH GRUR 1990, 450 - St. Petersquelle; 1992, 110 - Dipa/Dib; 1993, 118 - Corvaton/Corvasal; 1993, 972 - Sana/Schosana).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01
    Diese Kriterien sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr, wobei ein höherer Grad eines Faktors einen geringeren Grad eines anderen Faktors ausgleichen kann (st. Rspr.; z.B. BGH GRUR 1999, 995 - HONKA).
  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01
    Die angesprochenen Verkehrskreise benennen das angegriffene Zeichen mit ÖKOTHERM, da die Farben und Bildbestandteile dazu wesentlich weniger geeignet sind und regelmäßig der Wortbestandteil die einfachste Möglichkeit bietet, eine Marke zu benennen (BGH MarkenR 2001, 311 - Dorf Münsterland; vgl. auch BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; 1998, 934, 936 - Wunderbaum).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 37/01
    Die angesprochenen Verkehrskreise benennen das angegriffene Zeichen mit ÖKOTHERM, da die Farben und Bildbestandteile dazu wesentlich weniger geeignet sind und regelmäßig der Wortbestandteil die einfachste Möglichkeit bietet, eine Marke zu benennen (BGH MarkenR 2001, 311 - Dorf Münsterland; vgl. auch BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; 1998, 934, 936 - Wunderbaum).
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