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   BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12   

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https://dejure.org/2012,44074
BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12 (https://dejure.org/2012,44074)
BPatG, Entscheidung vom 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12 (https://dejure.org/2012,44074)
BPatG, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 27 W (pat) 22/12 (https://dejure.org/2012,44074)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung der Wortmarke und Bildmarke "headfuck" wegen Verstosses gegen die guten Sitten (hier: vulgärsprachlicher Ausdruck für eine Sexualpraktik)

  • info-it-recht.de

    Die Marke "headfuck" ist als vulgärsprachlicher Ausdruck für eine Sexualpraktik sittenwidrig

  • rewis.io

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "headfuck" (Wort-Bildmarke) - Sittenwidrigkeit

  • aufrecht.de

    "headfuck" ist sittenwidrig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "headfuck" (Wort-Bildmarke) - Sittenwidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Löschung der Wort- und Bildmarke "headfuck" wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Markenschutz für head****

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 739
  • GRUR-RR 2013, 253
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 44/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN LIQUORS" - keine Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12
    Derbe und geschmacklose Ausdrücke können zwar noch eintragungsfähig sein, da eine ästhetische Prüfung auf Anforderungen des guten Geschmacks nicht Gegenstand des markenrechtlichen Eintragungsverfahrens ist (BPatG GRUR-Prax 2012, 87 - Ficken Liquors; BPatG Beschl. v. 3.8.2011 - 26 W (pat) 116/10, BeckRS 2011, 21631 - Ficken).

    Anders als das Wort "ficken" kann "Headfuck" nicht die Vorstellung hervorrufen, der Anbieter der beanspruchten Waren und Dienstleistungen habe seien Familiennamen als Marke schützen lassen (so BPatG BeckRS 2011, 21631 - Ficken; GRUR-Prax 2012, 87 - Ficken Liquors).

    Der von Holzbach (GRUR-Prax 2012, 87) konstruierte Gegensatz in der Rechtsprechung verschiedener Senate des Bundespatentgerichts besteht insoweit nicht.

  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97

    Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12
    Sittlichen Anstoß erregt der angemeldete Wortbestandteil deshalb, weil er eine Sexualpraktik zu beschreiben geeignet ist, deren Erwähnung das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt, weil dies durch den gewählten vulgären Ausdruck geschieht (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG BeckRS 2011, 13266 - Schenkelspreizer; BPatG MarkenR 2011, 235 - Arschlecken24).

    Dabei darf zwar nicht unberücksichtigt bleiben, dass die maßgebliche Auffassung der Verbraucher von einer fortschreitenden Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägt ist (BPatG Beschl. v. 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97 - Schenkelspreizer; Sack WRP 1985, 1; Baudenbacher GRUR 1981, 19).

  • BPatG, 03.08.2011 - 26 W (pat) 116/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "FICKEN" - keine unerträgliche Verletzung des Scham-

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12
    Derbe und geschmacklose Ausdrücke können zwar noch eintragungsfähig sein, da eine ästhetische Prüfung auf Anforderungen des guten Geschmacks nicht Gegenstand des markenrechtlichen Eintragungsverfahrens ist (BPatG GRUR-Prax 2012, 87 - Ficken Liquors; BPatG Beschl. v. 3.8.2011 - 26 W (pat) 116/10, BeckRS 2011, 21631 - Ficken).

    Anders als das Wort "ficken" kann "Headfuck" nicht die Vorstellung hervorrufen, der Anbieter der beanspruchten Waren und Dienstleistungen habe seien Familiennamen als Marke schützen lassen (so BPatG BeckRS 2011, 21631 - Ficken; GRUR-Prax 2012, 87 - Ficken Liquors).

  • BPatG, 23.10.2012 - 27 W (pat) 555/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "abgefuckt" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12
    Es zeigt sich auch keine "Abnutzung" oder "verdrängende Bedeutung", die dazu führen könnte, dass es kaum noch als anstößig empfunden wird, wie der Senat dies für "abgefuckt" angenommen hat (Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 27 W (pat) 555/12).
  • BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62

    Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12
    Dabei kommt es nicht auf eine Mehrheit im rechnerischen Sinne, sondern darauf an, ob eine Marke geeignet ist, das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirkt oder eine grobe Geschmacksverletzung enthält (BGH GRUR 1964, 136, 137- Schweizer).
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12
    Sittlichen Anstoß erregt der angemeldete Wortbestandteil deshalb, weil er eine Sexualpraktik zu beschreiben geeignet ist, deren Erwähnung das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt, weil dies durch den gewählten vulgären Ausdruck geschieht (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG BeckRS 2011, 13266 - Schenkelspreizer; BPatG MarkenR 2011, 235 - Arschlecken24).
  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 89/11

    READY TO FUCK

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12
    Es ist vielmehr auch dem Eindruck entgegenzuwirken, Marken mit anstößigem Inhalt könnten staatlichen Schutz erfahren (BPatG GRUR-RR 2011, 311 LS 3 - rcqt; BPatG Beschl. v. 20.9.2011 - 27 W (pat) 138/10, BeckRS 2011, 28145 - Ready to Faak; zu dieser Frage ist die Rechtsbeschwerde unter I ZB 89/11 anhängig; anders noch BPatG BeckRS 2010, 11250 - FickShui).
  • BPatG, 01.04.2010 - 27 W (pat) 41/10

    FickShui - Markenbeschwerdeverfahren - "FickShui (Wort-Bild-Marke)" - Schutz

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12
    Es ist vielmehr auch dem Eindruck entgegenzuwirken, Marken mit anstößigem Inhalt könnten staatlichen Schutz erfahren (BPatG GRUR-RR 2011, 311 LS 3 - rcqt; BPatG Beschl. v. 20.9.2011 - 27 W (pat) 138/10, BeckRS 2011, 28145 - Ready to Faak; zu dieser Frage ist die Rechtsbeschwerde unter I ZB 89/11 anhängig; anders noch BPatG BeckRS 2010, 11250 - FickShui).
  • BPatG, 20.09.2011 - 27 W (pat) 138/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "READY TO FAAK - (Fuck)" - "Fuck" bleibt auch in

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12
    Es ist vielmehr auch dem Eindruck entgegenzuwirken, Marken mit anstößigem Inhalt könnten staatlichen Schutz erfahren (BPatG GRUR-RR 2011, 311 LS 3 - rcqt; BPatG Beschl. v. 20.9.2011 - 27 W (pat) 138/10, BeckRS 2011, 28145 - Ready to Faak; zu dieser Frage ist die Rechtsbeschwerde unter I ZB 89/11 anhängig; anders noch BPatG BeckRS 2010, 11250 - FickShui).
  • BPatG, 09.02.2011 - 26 W (pat) 31/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARSCHLECKEN24" - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 22/12
    Sittlichen Anstoß erregt der angemeldete Wortbestandteil deshalb, weil er eine Sexualpraktik zu beschreiben geeignet ist, deren Erwähnung das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt, weil dies durch den gewählten vulgären Ausdruck geschieht (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher; BPatG BeckRS 2011, 13266 - Schenkelspreizer; BPatG MarkenR 2011, 235 - Arschlecken24).
  • BPatG, 03.03.2011 - 27 W (pat) 554/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "RCQT (Wort-Bild-Marke)" - zur Sittenwidrigkeit einer

  • BPatG, 29.11.2021 - 26 W (pat) 502/20
    aaa) Zunächst ist die angemeldete Wortkombination - wie dargelegt - trotz des Eingangsworts "fucking" kein vulgär-sexueller Begriff, der als vulgärsprachlicher Ausdruck für eine Sexualpraktik oder wegen eines sonstigen sexuellen Bezugs das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises verletzt (vgl. zurückweisende Entscheidungen EuG v. 14.11.2013 (T 52/13) - FICKEN; BPatG 27 W (pat) 22/12 - headfuck; BPatG (26 W (pat) 31/10) - ARSCHLECKEN24; vgl. andererseits stattgebende Entscheidungen 26 W (pat) 116/10 - Ficken und 26 W (pat) 44/10 - FICKEN LIQUORS; an den beiden letztgenannten Entscheidungen dürfte der erkennende Senat nicht mehr festhalten).
  • BPatG, 03.12.2015 - 28 W (pat) 125/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "headfuck statement fashion" -

    Hinsichtlich des Wortelementes "headfuck" kommt der Senat aufgrund seiner Recherche zu der gleichen Beurteilung wie der 27. Senat in der Entscheidung zu der Wort-/Bildmarke (GRUR-RR 2013, 253 f.).
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