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   BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12   

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https://dejure.org/2012,43005
BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12 (https://dejure.org/2012,43005)
BPatG, Entscheidung vom 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12 (https://dejure.org/2012,43005)
BPatG, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 27 W (pat) 51/12 (https://dejure.org/2012,43005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Wildschütz Jennerwein)" -Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft einer Fotografie von Georg Jennerwein bei Anmeldung für Waren und Dienstleistungen der Klassen 14, 16 und 25

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Wildschütz Jennerwein)" -Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Wildschütz Jennerwein)" -Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 27.03.2012 - 27 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Robert Enke" - bei wenig fassbare Waren aus dem

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12
    Bei Druckereierzeugnissen finden sich Logos häufig so angebracht, dass sie als Hinweis auf den Verlag und damit als Herkunftshinweis dienen (BPatG, Beschl. v. 27. März 2012 - 27 W (pat) 83/11, BeckRS 2012, 15057, nur teilw.

    in GRUR-Prax 2012, 350 wiedergegeben - Robert Enke), solange es sich nicht um piktogrammartige Darstellungen handelt, die etwa Bänder einer Buchreihe voneinander nach dem Thema (z.B. Vögel, Fische, Waldtiere etc.) unterscheiden.

    Das kommt im vorliegenden Fall für die verbliebenen Waren weder für Uhren und Hutverzierungen noch für Druckereierzeugnisse in Betracht, zumal bei letzteren, als wenig fassbaren Waren schon ohne Einschränkung Bilder, die ohne Kontext für alles stehen können, den Inhalt nicht in einer den Markenschutz verhindernden Weise beschreiben (BPatG, Beschl. v. 27. März 2012 - 27 W (pat) 83/11, BeckRS 2012, 15057, nur teilw.

    in GRUR-Prax 2012, 350 wiedergegeben - Robert Enke).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12
    Damit führe entgegen der Auffassung des Anmelders die Rechtsprechung des BGH (BGH GRUR 2010, 1100 ff. - Tooor!; GRUR 2010, 825 ff. - Marlene Dietrich II) bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke für die genannten Waren der Klassen 14 und 16 nicht zu einem anderen Ergebnis.

    Unterscheidungskraft ist gegeben, wenn es möglich ist, das Zeichen an den beanspruchten Waren in einer Form anzubringen, bei der das Publikum in ihm einen Herkunftshinweis sieht, und dies auch bei den wahrscheinlichsten Verwendungsformen nicht anders ist (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; EuGH Beschl. v. 26. April 2012 - C-307/11 P, BeckRS 2012, 81316 - Winkel).

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12
    Damit führe entgegen der Auffassung des Anmelders die Rechtsprechung des BGH (BGH GRUR 2010, 1100 ff. - Tooor!; GRUR 2010, 825 ff. - Marlene Dietrich II) bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke für die genannten Waren der Klassen 14 und 16 nicht zu einem anderen Ergebnis.

    Unterscheidungskraft ist gegeben, wenn es möglich ist, das Zeichen an den beanspruchten Waren in einer Form anzubringen, bei der das Publikum in ihm einen Herkunftshinweis sieht, und dies auch bei den wahrscheinlichsten Verwendungsformen nicht anders ist (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; EuGH Beschl. v. 26. April 2012 - C-307/11 P, BeckRS 2012, 81316 - Winkel).

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12
    Nach der "Bonus"-Entscheidung des Bundesgerichtshof (GRUR 1998, 465) schließt diese Vorschrift ohnehin nur Gattungsbezeichnungen und Freizeichen von der Eintragung aus, so dass die Abbildung einer Person nicht darunter fallen kann.
  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 188/96

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft von Abbildungen allgemein bekannter

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12
    Anders als beispielsweise im Fall der Anmeldung einer Abbildung des Gemäldes der "Mona Lisa" (BPatG GRUR 1998, 1021) fehlt hier nämlich jeglicher Anhaltspunkt dafür, dass die Verwendung des Bildes Jennerweins als Werbeträger allgemein üblich geworden wäre, wie des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG voraussetzt.
  • BPatG, 15.11.2010 - 27 W (pat) 218/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ruhrstadion" - Stadionname - betrieblicher

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12
    Daran ändert es nichts, dass das bildliche Motiv eines Wilderers an vielen Waren auftritt, wie die Markenstelle belegt hat, da sonst alle Bilder für alle verzierbaren und bedruckbaren Waren als beschreibend angesehen werden müssten (BPatG, Beschl. v. 15. November 2010 - 27 W (pat) 218/09, BeckRS 2011, 03279 - Ruhrstadion Bochum).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12
    Unterscheidungskraft ist gegeben, wenn es möglich ist, das Zeichen an den beanspruchten Waren in einer Form anzubringen, bei der das Publikum in ihm einen Herkunftshinweis sieht, und dies auch bei den wahrscheinlichsten Verwendungsformen nicht anders ist (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; EuGH Beschl. v. 26. April 2012 - C-307/11 P, BeckRS 2012, 81316 - Winkel).
  • BPatG, 29.04.1998 - 29 W (pat) 81/98

    Markenschutz - Markenfähigkeit eines Portrait-Fotos

    Auszug aus BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 51/12
    Das gilt sogar wenn der Abgebildete eine Person der Zeitgeschichte i.S.v. § 23 KunstUrhG ist (BPatG NJWE-WettbR 1999, 153 - Portrait-Foto) und hier schon deshalb, weil nur wenige Verbraucher in dem Bild Georg Jennerwein erkennen.
  • BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 50/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wildschütz Jennerwein" - zur Markenfähigkeit von

    Die im Parallelverfahren 27 W (pat) 51/12 streitgegenständliche Photographie Georg Jennerweins oder andere Darstellungen sind keine Motive, die der Verbraucher beim Hören des Namens vor seinem geistigen Auge hat, wie dies etwa bei "Mona Lisa" der Fall ist.
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