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   BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 546/14   

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https://dejure.org/2014,43642
BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 546/14 (https://dejure.org/2014,43642)
BPatG, Entscheidung vom 18.12.2014 - 24 W (pat) 546/14 (https://dejure.org/2014,43642)
BPatG, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 24 W (pat) 546/14 (https://dejure.org/2014,43642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "FluidCareCenter" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FluidCareCenter" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 546/14
    In Kombination mit dem auch in der deutschen Sprache bekannten Wort "center" (vgl. Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 7. Aufl., 2011, S. 368; siehe auch BGH, GRUR 2012, 272, Rz. 13 - Rheinpark-Center Neuss) für "Zentrum" (s. Langenscheidt, Muret Sanders, Großwörterbuch Englisch, S. 166, der Anm. als Anl. 3 zur Ladungsvfg. vom 29.10.2014 übersandt) wird der angesprochene Fachverkehr, der der Welthandelssprache Englisch ausreichend mächtig ist, die Wortfolge "FluidCareCenter" ohne Weiteres als "Flüssigkeitenpflegezentrum" bzw. "Zentrum für die Pflege von Flüssigkeiten" verstehen, wobei er die Angabe "Fluid" als Objekt dieser Pflege auffassen wird und "Center" als Erbringungsort.

    Für die Annahme des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist es auch nicht erforderlich, dass das jeweilige Zeichen bereits lexikalisch nachweisbar ist oder im Verkehr bereits verwendet oder gebräuchlich ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 272, Rz. 12 - Rheinpark-Center Neuss; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8, Rn. 137).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 546/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 546/14
    Bei der Beurteilung des Schutzhindernisses fehlender Unterscheidungskraft kommt es ferner auf das Verkehrsverständnis zum Zeitpunkt der Anmeldung des jeweiligen Zeichens an (BGH GRUR 2013, 1143, Tz. 15 - Aus Akten werden Fakten), wobei entsprechend hier der maßgebliche Zeitpunkt gemäß § 125d Abs. 2 S. 1, 2. Hs., 1. Var. MarkenG der Anmeldetag der Gemeinschaftsmarke ist.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 546/14
    Dass die beanspruchte Wortkombination als solche der üblichen Art und Weise bekannter Bezeichnungen der beanspruchten Waren und Dienstleistungen entspricht (EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee) oder in ihrer Gesamtheit bereits in enzyklopädische Werke eingegangen ist, wird zur Verneinung der Schutzfähigkeit eines Zeichens nicht vorausgesetzt.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 546/14
    Auch das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 [Tz. 60] - Libertel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 546/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.12.2014 - 24 W (pat) 546/14
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).
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