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   BPatG, 19.01.2005 - 26 W (pat) 151/04   

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BPatG, 19.01.2005 - 26 W (pat) 151/04 (https://dejure.org/2005,33670)
BPatG, Entscheidung vom 19.01.2005 - 26 W (pat) 151/04 (https://dejure.org/2005,33670)
BPatG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 26 W (pat) 151/04 (https://dejure.org/2005,33670)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 26 W (pat) 151/04
    Aber selbst in solchen Fällen, wo ein möglicher beschreibender Bezug der angemeldeten Bezeichnung zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht erkennbar auf der Hand liegen mag, kann eine noch hinreichende Unterscheidungskraft nicht bejaht werden (vgl zB EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor, E 86, und 680 - BIOMILD, E 19).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 26 W (pat) 151/04
    Im übrigen kann ein Wortzeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (EuGH GRUR 2004, 680 - BIO-MILD, E 38).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 26 W (pat) 151/04
    Längeren Wortfolgen und Slogans, die sich in beschreibenden Angaben oder Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen, fehlt dagegen ebenso die Unterscheidungskraft wie entsprechenden Einzelangaben (BGH GRUR 2001, 1042 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL PO-WER; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 8 Rdnr 150 ff mwN).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 26 W (pat) 151/04
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 26 W (pat) 151/04
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f - Cityservice).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 26 W (pat) 151/04
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 f - Orange).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 26 W (pat) 151/04
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f - Cityservice).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 26 W (pat) 151/04
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 f - Orange).
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