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   BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02   

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BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02 (https://dejure.org/2005,24628)
BPatG, Entscheidung vom 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02 (https://dejure.org/2005,24628)
BPatG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 29 W (pat) 51/02 (https://dejure.org/2005,24628)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).

    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).

    Diese Ausgestaltung könnte weder allein noch in Kombination mit einer sachbeschreibenden Wortfolge die Unterscheidungskraft begründen (vgl BGH GRUR 2001, 1153 "anti KALK" mwNachw).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02
    Auch hier ist stets auf das durch die Wörter gebildete Ganze, dh auf die Gesamtwahrnehmung dieser Wortzusammenstellung durch die angesprochenen Verkehrskreise, abzustellen und danach zu fragen, ob ein nicht unterscheidungskräftiger beschreibender oder werblicher Charakter auch der Wortkombination insgesamt zu entnehmen ist (EuGH GRUR Int. 2005, 135 ff, 137 - Maglite, Rn. 20 m.w.N; GRUR 2001, 1145, 1147, Rn. 40 - Babydry; GRUR 2004, 943, 945, Rn 35 - SAT.2; BGH GRUR 2001, 2001 162, 163 - RATIONAL SOFT-WARE CORPORATION; GRUR 2002, 64, 65 - AC).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02
    Auch hier ist stets auf das durch die Wörter gebildete Ganze, dh auf die Gesamtwahrnehmung dieser Wortzusammenstellung durch die angesprochenen Verkehrskreise, abzustellen und danach zu fragen, ob ein nicht unterscheidungskräftiger beschreibender oder werblicher Charakter auch der Wortkombination insgesamt zu entnehmen ist (EuGH GRUR Int. 2005, 135 ff, 137 - Maglite, Rn. 20 m.w.N; GRUR 2001, 1145, 1147, Rn. 40 - Babydry; GRUR 2004, 943, 945, Rn 35 - SAT.2; BGH GRUR 2001, 2001 162, 163 - RATIONAL SOFT-WARE CORPORATION; GRUR 2002, 64, 65 - AC).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).
  • BPatG, 25.01.2005 - 24 W (pat) 87/04
    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02
    Zusammen mit der Wortkombination "RUHRWASSER INTERNATIONAL WATER MANAGEMENT", die keinen beschreibenden Inhalt hat, verstärken diese grafischen Elemente aber den Charakter einer in dieser konkreten Gestaltung und Farbgebung unterscheidungskräftigen Marke (vgl. BPatG Beschluss vom 25. Januar 2005, 24 W (pat) 87/04 - prima SUN).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02
    Hinzu kommt, dass die Wortfolge "RUHRWASSER" INTERNATIONAL WATER MANAGEMENT" in der angemeldeten Marke sowohl eine farbige als auch eine grafische Ausgestaltung besitzt, auf die ihr Schutzgegenstand beschränkt ist (vgl BGH GRUR 2004, 683, 684 "Farbige Arzneimittelkapsel").
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 51/02
    Auch hier ist stets auf das durch die Wörter gebildete Ganze, dh auf die Gesamtwahrnehmung dieser Wortzusammenstellung durch die angesprochenen Verkehrskreise, abzustellen und danach zu fragen, ob ein nicht unterscheidungskräftiger beschreibender oder werblicher Charakter auch der Wortkombination insgesamt zu entnehmen ist (EuGH GRUR Int. 2005, 135 ff, 137 - Maglite, Rn. 20 m.w.N; GRUR 2001, 1145, 1147, Rn. 40 - Babydry; GRUR 2004, 943, 945, Rn 35 - SAT.2; BGH GRUR 2001, 2001 162, 163 - RATIONAL SOFT-WARE CORPORATION; GRUR 2002, 64, 65 - AC).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 111/03
    So gibt es neben der Gelsenwasser AG und der Rheinwasser AG die "Ruhr Wasser International Water Management" (BPatG 29 W (pat) 51/02), "hessenwasser" oder "Dortmunder Energie und Wasser" oder als Energieversorger die "SaarEnergie" (BPatG 29 W (pat) 357/00), "Lippe Energie" (BPatG 29 W (pat) 7/04; "RuhrEnergie", "Ruhrgas", "Bayernstrom" oder "Badengas".
  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 106/03
    So gibt es neben der A... AG und der R... AG die "Ruhr Wasser International Water Management" (BPatG 29 W (pat) 51/02), "hessenwasser" oder "Dortmunder Energie und Wasser" oder als Energieversorger die "SaarEnergie" (BPatG 29 W (pat) 357/00), "Lippe Energie" (BPatG 29 W (pat) 7/04; "RuhrEnergie", "Ruhrgas", "Bayernstrom" oder "Badengas".
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