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   BPatG, 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08   

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BPatG, 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08 (https://dejure.org/2010,22309)
BPatG, Entscheidung vom 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08 (https://dejure.org/2010,22309)
BPatG, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 24 W (pat) 79/08 (https://dejure.org/2010,22309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "CHIP control" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "CHIP control" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "CHIP control" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98

    GENESCAN; Indizielle Bedeutung einer Eintragung der Marke im Land der Sprache des

    Auszug aus BPatG, 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08
    Ein etwaiges Freihaltebedürfnis an der Bezeichnung " CHIP control" für Vorschaltgeräte, welche beim Betrieb von Leuchtstoffröhren Einsatz finden könnten, begründe nicht ein solches für mit diesen (lediglich) in Verbindung stehenden Waren, insbesondere nicht für Leuchtstoffröhren selbst (unter Hinweis auf BGH GRUR 2001, 1046, 1047 - GENESCAN).

    Der Hinweis der Anmelderin auf den GENESCAN-Beschluss des Bundesgerichtshofs (GRUR 2001, 1046, 1047), wonach das Eintragungshindernis für die beanspruchten Waren - nicht aber für nur ähnliche - bestehen muss, geht ins Leere, weil diese Entscheidung ausschließlich das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG betrifft, nicht aber die Frage der Unterscheidungskraft nach Nr. 1 dieser Bestimmung.

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08
    Was den Sinngehalt der als Marke angemeldeten Bezeichnung anbetrifft, so ist auf die Wortfolge in ihrer Gesamtheit abzustellen (vgl. z. B. BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION ).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08
    Von daher weist die Wortfolge " CHIP control" einen engen beschreibenden Bezug im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den beanspruchten "Lampen, nämlich Leuchtstoffröhren" auf (vgl. BGH GRUR 2009, 949, Nr. 20 - My World).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren (oder Dienstleistungen) als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 - Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 - STREETBALL ; GRUR 2009, 952, Nr. 9 - DeutschlandCard ).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08
    Was letztere anbetrifft, ist vielmehr (zusätzlich) auf das Standbeutel-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 2006, 233, Nr. 32) hinzuweisen, wonach es erforderlich sein kann, den zu berücksichtigenden Warensektor nicht zu eng zu fassen.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren (oder Dienstleistungen) als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 - Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 - STREETBALL ; GRUR 2009, 952, Nr. 9 - DeutschlandCard ).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren (oder Dienstleistungen) als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 135, Nr. 29 - Maglite; BGH GRUR 2009, 411, Nr. 8 - STREETBALL ; GRUR 2009, 952, Nr. 9 - DeutschlandCard ).
  • BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 511/21
    Insofern besteht zwischen der angemeldeten Bezeichnung und den vorgenannten Waren ein enger beschreibender Zusammenhang (BPatG 24 W (pat) 79/08 - CHIP control).
  • BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 512/21
    Insofern besteht zwischen der angemeldeten Bezeichnung und den vorgenannten Waren ein enger beschreibender Zusammenhang (vgl. BPatG 24 W (pat) 79/08 - CHIP control).
  • BPatG, 30.03.2011 - 24 W (pat) 41/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "OFFICELED" - keine Unterscheidungskraft

    Ob die angemeldete Bezeichnung, bei der es sich (mutmaßlich) um eine Wortneubildung handelt, für "11: Lampen und Leuchten (Beleuchtung)" glatt beschreibend ist (gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG), kann dahinstehen, weil jedenfalls ein enger beschreibender Bezug was nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie oben dargelegt, für die Verneinung von Unterscheidungskraft ausreicht zwischen Leuchtmittel (LED) und Lampe besteht (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 19.01.2010, 24 W (pat) 79/08 CHIP control).
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