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   BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10   

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BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10 (https://dejure.org/2011,19683)
BPatG, Entscheidung vom 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10 (https://dejure.org/2011,19683)
BPatG, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 26 W (pat) 61/10 (https://dejure.org/2011,19683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Bunte Zeit/BUNTE" - keine Verwechslungsgefahr -

  • kanzlei.biz

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Bunte" und "Bunte Zeit"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bunte Zeit/BUNTE" - keine Verwechslungsgefahr -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bunte Zeit/BUNTE" - keine Verwechslungsgefahr -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bunte Zeit/BUNTE" - keine Verwechslungsgefahr -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2006, 237, 238, Nr. 18 ff. - PICASSO; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase).

    In "Bunte Zeit" ist dem älteren Zeichen zudem weder der Handelsname noch eine bekannte Marke des jüngeren Kennzeicheninhabers hinzugefügt (vgl. hierzu EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMPSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2006, 237, 238, Nr. 18 ff. - PICASSO; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06

    OSTSEE-POST

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10
    Marken, die auf Grund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden sind, weisen im Regelfall eine normale Kennzeichnungskraft und damit einen durchschnittlichen Schutzumfang auf (vgl. BGH GRUR 2009, 672, 678 - OSTSEE-POST; BGH GRUR 2002, 171 [173f.] = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; GRUR 2007, 1066 Rdnr. 34 - Kinderzeit).
  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10
    Beruft sich der Inhaber der älteren Marke auf einen erhöhten Schutzumfang, müssen dessen Voraussetzungen jedoch bereits im Zeitpunkt der Anmeldung der jüngeren Marke, hier im Dezember 2007, vorgelegen haben (BPatG GRUR 1997, 840, 843, 24 W (pat) 255/05 - Lindora/Linola, im Anschluss an BGH GRUR 1960, 130 - "Sunpearl II"; BGH GRUR 1963, 626 - "Sunsweet").
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10
    Marken, die auf Grund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden sind, weisen im Regelfall eine normale Kennzeichnungskraft und damit einen durchschnittlichen Schutzumfang auf (vgl. BGH GRUR 2009, 672, 678 - OSTSEE-POST; BGH GRUR 2002, 171 [173f.] = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; GRUR 2007, 1066 Rdnr. 34 - Kinderzeit).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2006, 237, 238, Nr. 18 ff. - PICASSO; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 2006, 237, 238, Nr. 18 ff. - PICASSO; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 235 ff. - Goldhase).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10
    Marken, die auf Grund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden sind, weisen im Regelfall eine normale Kennzeichnungskraft und damit einen durchschnittlichen Schutzumfang auf (vgl. BGH GRUR 2009, 672, 678 - OSTSEE-POST; BGH GRUR 2002, 171 [173f.] = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; GRUR 2007, 1066 Rdnr. 34 - Kinderzeit).
  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

  • BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche;

  • BPatG, 15.06.2016 - 30 W (pat) 561/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "PRAXIS vital (Wort-Bild-Marke)/VITAL" - zur

    Die mitgeteilten Werbeeinnahmen zur Internetpräsenz sind eher gering; die in der eidesstattlichen Versicherung vom 21. Januar 2016 enthaltenen Angaben zu "visits" und "page-impressions" reichen allein ohne weiteren Vortrag zur Bekanntheit des Internet-Autritts z. B. im Verhältnis zu Mitbewerbern insoweit nicht aus, zumal die Anzahl von Besuchen ("visits") auf einer Website nichts über die konkrete Anzahl von Personen aussagt, die die Widerspruchsmarke als Kennzeichnung der einzelnen (medialen) Dienstleistungen kennen (vgl. BPatG 26 W (pat) 61/10 v. 19. Januar 2011 - Bunte Zeit / BUNTE).
  • BPatG, 03.07.2019 - 30 W (pat) 33/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "view one (Wort-Bild-Marke)/VIEW (IR-Marke mit

    Die Anzahl von Besuchen auf einer Internetseite sagt nichts über die konkrete Anzahl von Personen aus, die die Widerspruchsmarke als Kennzeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung kennen (vgl. BPatG, 26 W (pat) 61/10 - Bunte Zeit/Bunte).
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