Rechtsprechung
BPatG, 19.01.2017 - 30 W (pat) 702/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 S 1 GeschmMG 2004, § 24 S 4 GeschmMG 2004, § 37 Abs 1 GeschmMG 2004, § 133 S 1 PatG, § 114 ZPO
Designbeschwerdeverfahren - "Vertreterbeiordnung für das Eintragungsverfahren" - voraussetzungsarmes Registerverfahren ohne Sachprüfung - zur Prüfung der Voraussetzungen für die Beiordnung eines Vertreters für das Eintragungsverfahren - rewis.io
Designbeschwerdeverfahren - "Vertreterbeiordnung für das Eintragungsverfahren" - voraussetzungsarmes Registerverfahren ohne Sachprüfung - zur Prüfung der Voraussetzungen für die Beiordnung eines Vertreters für das Eintragungsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Designbeschwerdeverfahren - "Vertreterbeiordnung für das Eintragungsverfahren" - voraussetzungsarmes Registerverfahren ohne Sachprüfung - zur Prüfung der Voraussetzungen für die Beiordnung eines Vertreters für das Eintragungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 705/13
Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - zur Beiordnung eines anwaltlichen …
Auszug aus BPatG, 19.01.2017 - 30 W (pat) 702/15
Ob im Designeintragungsverfahren neben der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ein anwaltlicher Vertreter beizuordnen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BPatG 30 W (pat) 705/13, PMZ 2014, 111 ff.).Namentlich besondere Schwierigkeiten bei der geeigneten Darstellung eines Designs können in tatsächlicher Hinsicht im Einzelfall die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sachgerecht erscheinen lassen und damit im Rechtssinne erforderlich machen, zumal, worauf der Antragsteller zutreffend hinweist, die eingereichte Darstellung nach § 37 Abs. 1 DesignG den Schutz begrenzt und im Nachhinein nicht mehr verändert werden kann (vgl. BPatG 30 W (pat) 705/13 a. a. O.).
- BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG …
Auszug aus BPatG, 19.01.2017 - 30 W (pat) 702/15
Dieser Prüfungsmaßstab ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG geboten (vgl. BVerfG NJW 2013, 1148, Rn. 16).