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BPatG, 19.02.2016 - 7 W (pat) 36/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die wirksame Einlegung einer Beschwerde im Hinblick auf die Zahlung einer Beschwerdegebühr; Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gem. § 130 PatG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BPatG, 26.08.2013 - 10 W (pat) 25/12
Patentbeschwerdeverfahren - zur Anforderung an eine elektronische Signatur bei …
Auszug aus BPatG, 19.02.2016 - 7 W (pat) 36/15
Ist - wie im vorliegenden Fall - die Mitteilung im Rahmen der elektronischen Aktenführung erstellt worden, ist dementsprechend anstelle der eigenhändigen Unterschrift des Entscheidungsträgers eine elektronische Signatur erforderlich, damit einem Dokument die Qualität eines Beschlusses zuerkannt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2013, 10 W (pat) 25/12, BPatGE 54, 89, 92 - Formularmäßige Mitteilung II).
- BPatG, 06.02.2017 - 7 W (pat) 27/16 Ist - wie im Streitfall - die Mitteilung im Rahmen der elektronischen Aktenführung elektronisch erstellt worden, ist dementsprechend anstelle der eigenhändigen Unterschrift des Entscheidungsträgers eine elektronische Signatur nach § 5 Abs. 3 EAPatV erforderlich, damit einem Dokument die Qualität eines Beschlusses zuerkannt werden kann (vgl. BPatGE 54, 89 = BlPMZ 2014, 140 = formularmäßige Mitteilung II; BPatG, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 7 W (pat) 36/15 -, veröffentlicht in juris).
- BPatG, 22.03.2017 - 7 W (pat) 23/16
Patentbeschwerdeverfahren - "Dichtungssystem" - zu den materiellen und formellen …
Ist - wie im Streitfall - die Mitteilung im Rahmen der elektronischen Aktenführung elektronisch erstellt worden, ist dementsprechend anstelle der eigenhändigen Unterschrift des Entscheidungsträgers eine elektronische Signatur nach § 5 Abs. 3 EAPatV erforderlich, damit einem Dokument die Qualität eines Beschlusses zuerkannt werden kann (vgl. BPatGE 54, 89 = BlPMZ 2014, 140 - Formularmäßige Mitteilung II; BPatG, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 7 W (pat) 36/15 und BPatG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 7 W (pat) 27/16 -, jeweils veröffentlicht in juris).