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   BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03   

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https://dejure.org/2004,22983
BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03 (https://dejure.org/2004,22983)
BPatG, Entscheidung vom 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03 (https://dejure.org/2004,22983)
BPatG, Entscheidung vom 19. April 2004 - 30 W (pat) 222/03 (https://dejure.org/2004,22983)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 46/98

    Rado-Uhr; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03
    Die angemeldete Marke unterliegt damit wegen ihres beschreibenden Charakters einem Freihaltebedürfnis; dieser Ausschlußgrund kann ungeachtet einer etwa gegebenen Unterscheidungskraft eingreifen (vgl. für dreidimensionale Warenform-Marken BGH GRUR 2001, 334, 337 - Gabelstapler; WRP 2001, 265, 268 - Stabtaschenlampen; WRP 2001, 269, 272 - Rado-Uhr).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 18/98

    Stabtaschenlampen; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03
    Die angemeldete Marke unterliegt damit wegen ihres beschreibenden Charakters einem Freihaltebedürfnis; dieser Ausschlußgrund kann ungeachtet einer etwa gegebenen Unterscheidungskraft eingreifen (vgl. für dreidimensionale Warenform-Marken BGH GRUR 2001, 334, 337 - Gabelstapler; WRP 2001, 265, 268 - Stabtaschenlampen; WRP 2001, 269, 272 - Rado-Uhr).
  • EuG, 20.03.2002 - T-356/00

    DaimlerChrysler / OHMI (CARCARD)

    Auszug aus BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03
    Das ist hier aber - wie oben ausgeführt - nicht der Fall: im Zusammenhang mit den hier maßgeblichen Waren/Dienstleistungen aus den Bereichen Arzneimittel/Kosmetika/Reinigungsmittel/Gesungheitswesen/Forschung sind andere Deutungen als die genannte nicht nahegelegt (vgl. zur Unbeachtlichkeit einer Mehrdeutigkeit bei beschreibenden Angaben auch EuG GRUR Int. 2002, 596, 598 (Nr. 42) - TREAMSERVE; WRP 2002, 510, 513 (Nr. 30) - CARCARD).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98

    Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03
    Die angemeldete Marke unterliegt damit wegen ihres beschreibenden Charakters einem Freihaltebedürfnis; dieser Ausschlußgrund kann ungeachtet einer etwa gegebenen Unterscheidungskraft eingreifen (vgl. für dreidimensionale Warenform-Marken BGH GRUR 2001, 334, 337 - Gabelstapler; WRP 2001, 265, 268 - Stabtaschenlampen; WRP 2001, 269, 272 - Rado-Uhr).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZB 15/92

    "U-Key"; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis bei einem fremdsprachigen

    Auszug aus BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03
    Nur wenn sich auch in Verbindung mit diesen kein eindeutiger Sinngehalt erkennen läßt, ist die Marke ob dieser unbestimmten Aussagekraft nicht zur Beschreibung geeignet (vgl. BGH GRUR 1995, 269 U-KEY; BlPMZ 1997, 360 - à la Carte).
  • BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 170/01

    Ausschluss der bildlichen Wiedergabe eines farbig ausgestalteten Pastenstrangs

    Auszug aus BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03
    Dabei kann eine Beschreibung nicht nur durch Worte, sondern ebenso durch Bilder erfolgen; so werden Waren häufig in beschreibendem Sinn auf der Verpackung abgebildet; auch die Warenabbildungen in Katalogen dienen ausschließlich der Produktbeschreibung (vgl. BPatG GRUR 2003, 245, 246 - Pastenstrang auf Zahnbürstenkopf mwN).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03
    Das ist hier aber - wie oben ausgeführt - nicht der Fall: im Zusammenhang mit den hier maßgeblichen Waren/Dienstleistungen aus den Bereichen Arzneimittel/Kosmetika/Reinigungsmittel/Gesungheitswesen/Forschung sind andere Deutungen als die genannte nicht nahegelegt (vgl. zur Unbeachtlichkeit einer Mehrdeutigkeit bei beschreibenden Angaben auch EuG GRUR Int. 2002, 596, 598 (Nr. 42) - TREAMSERVE; WRP 2002, 510, 513 (Nr. 30) - CARCARD).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03
    Denkbar wäre wohl auch, dass lediglich ein Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO) angeordnet ist, der nicht § 240 ZPO auslöst (BGH NJW 1999, 2822).
  • LG Düsseldorf, 29.12.2010 - 2a O 162/10

    Höhe der Vertragsstrafe bei "neuem Hamburger Brauch" richtet sich nach Art und

    Insoweit unterscheidet sich der streitgegenständliche Fall auch von dem Sachverhalt, der der Entscheidung BPatG vom 19.4.2004, Az. 30 W (pat) 222/03 - Gingkoblatt zugrunde lag.
  • BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06

    Äskulapstab - Abbildung eines Äskulapstabs als Marke schutzfähig

    Zum einen handelt es sich um andere Bildzeichen, die entweder die Abbildung eines Äskulapstabs bzw. einer Schale nicht enthalten (BPatG 30 W (pat) 222/03 -Ginkgoblatt) oder neben dem Äskulapstab noch andere graphische Elemente aufweisen (BPatG 30 W (pat) 23/00; 30 W (pat) 50/00).
  • BPatG, 06.11.2007 - 27 W (pat) 103/01
    Bei einer Unterbrechung des Eintragungsverfahrens träte ein rechtlicher Stillstand ein, dessen zeitliche Dauer allein in das Belieben des Anmelders gestellt würde, was im Hinblick auf die durch eine Markenanmeldung vermittelte Rechtsposition (beispielsweise könnte der Anmelder auf der Basis seiner Anmeldung Widerspruch gegen eine jüngere Marke einlegen und damit auch andere Verfahren blockieren) nicht gerechtfertigt erscheint (BPatG BlPMZ 1999, 265 - Konkurs; PAVIS PROMA 30 W (pat) 222/03 - Ginkgo-Blatt; Ströbele/Hacker, MarkenG 8. Aufl., § 32 Rdn. 88).
  • BPatG, 09.02.2007 - 32 W (pat) 85/04
    Bei einer Unterbrechung des Eintragungsverfahrens träte ein rechtlicher Stillstand ein, dessen zeitliche Dauer allein in das Belieben des Anmelders gestellt wäre, was im Hinblick auf die durch eine Markenanmeldung vermittelte Rechtsposition (beispielsweise könnte der Anmelder auf der Basis seiner Anmeldung Widerspruch gegen eine jüngere Marke einlegen und damit auch andere Verfahren blockieren) nicht gerechtfertigt erscheint (BPatG BlPMZ 1999, 265 - Konkurs; BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 222/03 - Ginkgo-Blatt; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 32 Rdn. 88).
  • BPatG, 02.08.2007 - 25 W (pat) 118/05
    Bei einer Unterbrechung des Eintragungsverfahrens träte ein rechtlicher Stillstand ein, dessen zeitliche Dauer allein in das Belieben der Anmelderseite gestellt wäre, was im Hinblick auf die durch eine Markenanmeldung vermittelte Rechtsposition (beispielsweise könnte auf der Basis der Anmeldung Widerspruch gegen eine jüngere Marke eingelegt werden und damit auch andere Verfahren blockiert werden) nicht gerechtfertigt erscheint (BPatG BlPMZ 1999, 265 - Konkurs; BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 222/03 - Ginkgo-Blatt; BPatG PAVIS PROMA.
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