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BPatG, 19.05.2009 - 24 W (pat) 20/08 |
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- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 19.05.2009 - 24 W (pat) 20/08
e) Schließlich kann dem Wort "MOMENTS" in der angegriffenen Marke keine selbständig kennzeichnende Stellung beigemessen werden, welche den Verkehr veranlassen könnte, aufgrund der Übereinstimmung dieses Wortes mit der Widerspruchsmarke auf die Herkunft der Waren aus einem mit der Widersprechenden zumindest wirtschaftlich verbundenen Unternehmen zu schließen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE).Dieser unter dem Aspekt einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn zu behandelnden Variante (vgl. BGH GRUR 2008, 905 -Pantohexal) steht zwar die Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke im Grundsatz nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2008, 258 -INTERCONNECT/T-InterConnect); allerdings müssen weitere besondere Umstände hinzutreten, die das Wort als eine im Rahmen des Gesamtzeichens selbständige Kennzeichnung erscheinen lassen, wie insbesondere die Kombination mit einen bekannten Unternehmenskennzeichen, einem Serienzeichen oder einer sonst bekannten Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz; GRUR 2008, 258 -INTERCONNECT/T-Inter-Connect; GRUR 2008, 905, -Pantohexal).
- BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05
Pantohexal
Auszug aus BPatG, 19.05.2009 - 24 W (pat) 20/08
Dieser unter dem Aspekt einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn zu behandelnden Variante (vgl. BGH GRUR 2008, 905 -Pantohexal) steht zwar die Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke im Grundsatz nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2008, 258 -INTERCONNECT/T-InterConnect); allerdings müssen weitere besondere Umstände hinzutreten, die das Wort als eine im Rahmen des Gesamtzeichens selbständige Kennzeichnung erscheinen lassen, wie insbesondere die Kombination mit einen bekannten Unternehmenskennzeichen, einem Serienzeichen oder einer sonst bekannten Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz; GRUR 2008, 258 -INTERCONNECT/T-Inter-Connect; GRUR 2008, 905, -Pantohexal). - BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07
SIERRA ANTIGUO
Auszug aus BPatG, 19.05.2009 - 24 W (pat) 20/08
Bei einer Kombination aus beschreibenden und/oder kennzeichnungsschwachen Bestandteilen ist aber grundsätzlich keiner allein geeignet, den Gesamteindruck eines Zeichens zu prägen (vgl. BGH GRUR 2003, 1040 -Kinder; GRUR 2008, 903 -SIERRA ANTIGUO).
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00
"City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 19.05.2009 - 24 W (pat) 20/08
Ein erhöhter Schutzumfang der Widerspruchsmarke "MOMENTS", der zu einer Stärkung der Kennzeichnungskraft auch des damit übereinstimmenden Wortbestandteils in der angegriffenen Marke führen könnte (vgl. BGH GRUR 2003, 880 -City Plus), liegt nicht vor. - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 19.05.2009 - 24 W (pat) 20/08
Dieser unter dem Aspekt einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn zu behandelnden Variante (vgl. BGH GRUR 2008, 905 -Pantohexal) steht zwar die Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke im Grundsatz nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2008, 258 -INTERCONNECT/T-InterConnect); allerdings müssen weitere besondere Umstände hinzutreten, die das Wort als eine im Rahmen des Gesamtzeichens selbständige Kennzeichnung erscheinen lassen, wie insbesondere die Kombination mit einen bekannten Unternehmenskennzeichen, einem Serienzeichen oder einer sonst bekannten Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz; GRUR 2008, 258 -INTERCONNECT/T-Inter-Connect; GRUR 2008, 905, -Pantohexal). - BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"
Auszug aus BPatG, 19.05.2009 - 24 W (pat) 20/08
Bei einer Kombination aus beschreibenden und/oder kennzeichnungsschwachen Bestandteilen ist aber grundsätzlich keiner allein geeignet, den Gesamteindruck eines Zeichens zu prägen (vgl. BGH GRUR 2003, 1040 -Kinder; GRUR 2008, 903 -SIERRA ANTIGUO). - BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04
INTERCONNECT/T-InterConnect
Auszug aus BPatG, 19.05.2009 - 24 W (pat) 20/08
Dieser unter dem Aspekt einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn zu behandelnden Variante (vgl. BGH GRUR 2008, 905 -Pantohexal) steht zwar die Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke im Grundsatz nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2008, 258 -INTERCONNECT/T-InterConnect); allerdings müssen weitere besondere Umstände hinzutreten, die das Wort als eine im Rahmen des Gesamtzeichens selbständige Kennzeichnung erscheinen lassen, wie insbesondere die Kombination mit einen bekannten Unternehmenskennzeichen, einem Serienzeichen oder einer sonst bekannten Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz; GRUR 2008, 258 -INTERCONNECT/T-Inter-Connect; GRUR 2008, 905, -Pantohexal). - BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05
idw Informationsdienst Wissenschaft
Auszug aus BPatG, 19.05.2009 - 24 W (pat) 20/08
Zutreffend hat die Markenstelle aber darauf hingewiesen, dass beschreibende Angaben nicht von vornherein im Gesamteindruck eines Zeichens unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BGH GRUR 2004, 783 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2008, 719 -idw Informationsdienst Wissenschaft). - BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05
Pantogast
Auszug aus BPatG, 19.05.2009 - 24 W (pat) 20/08
In der vorliegenden Verbindung mit dem beschreibenden Begriff "SUMMER" liegt der Gedanke an eine selbständige kennzeichnende Funktion des kennzeichnungsschwachen Wortes "MOMENTS" dagegen fern (vgl. BGH GRUR 2008, 909 -Pantogast). - BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01
NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX
Auszug aus BPatG, 19.05.2009 - 24 W (pat) 20/08
Zutreffend hat die Markenstelle aber darauf hingewiesen, dass beschreibende Angaben nicht von vornherein im Gesamteindruck eines Zeichens unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BGH GRUR 2004, 783 -NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2008, 719 -idw Informationsdienst Wissenschaft). - BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 291/04