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   BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18   

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BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18 (https://dejure.org/2021,19267)
BPatG, Entscheidung vom 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18 (https://dejure.org/2021,19267)
BPatG, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 26 W (pat) 553/18 (https://dejure.org/2021,19267)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Beim Vorliegen der fehlenden Unterscheidungskraft des Wortbestandteils reichen einfache grafische Elemente nicht aus, das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 36 - Gute Laune Drops; BGH, GRUR 2014, 569, Rn. 32 - HOT; GRUR 2014, 376 Rn. 18 - GRILL MEISTER).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

    Beim Vorliegen der fehlenden Unterscheidungskraft des Wortbestandteils reichen einfache grafische Elemente nicht aus, das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 36 - Gute Laune Drops; BGH, GRUR 2014, 569, Rn. 32 - HOT; GRUR 2014, 376 Rn. 18 - GRILL MEISTER).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.

    Beim Vorliegen der fehlenden Unterscheidungskraft des Wortbestandteils reichen einfache grafische Elemente nicht aus, das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 36 - Gute Laune Drops; BGH, GRUR 2014, 569, Rn. 32 - HOT; GRUR 2014, 376 Rn. 18 - GRILL MEISTER).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

    Unabhängig davon, dass bereits das Verständnis der beteiligten Fachkreise alleine für die Verneinung der Unterscheidungskraft von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BPatG 30 W (pat) 35/15 - Nutricheckup), wird das Markenwort.

  • BPatG, 06.05.2010 - 27 W (pat) 512/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die Lokale (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18
    Es handelt sich um eine übliche Werbeform, Schreibschrifttypen zu verwenden; sie ist zudem gut lesbar (vgl. BPatG 26 W (pat) 67/10 - ; 28 W (pat) 221/04 - ; 27 W (pat) 512/09 - ).
  • BPatG, 08.03.2006 - 28 W (pat) 221/04
    Auszug aus BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18
    Es handelt sich um eine übliche Werbeform, Schreibschrifttypen zu verwenden; sie ist zudem gut lesbar (vgl. BPatG 26 W (pat) 67/10 - ; 28 W (pat) 221/04 - ; 27 W (pat) 512/09 - ).
  • BPatG, 07.12.2011 - 26 W (pat) 67/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Best of Bus! (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18
    Es handelt sich um eine übliche Werbeform, Schreibschrifttypen zu verwenden; sie ist zudem gut lesbar (vgl. BPatG 26 W (pat) 67/10 - ; 28 W (pat) 221/04 - ; 27 W (pat) 512/09 - ).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

    Auszug aus BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18
    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018, 932 Rdnr. 7 - #darferdas?; GRUR 2018, 301 Rdnr. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 - OUI).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    Auszug aus BPatG, 19.05.2021 - 26 W (pat) 553/18
    Vor diesem Hintergrund ist ein Eintragungshindernis auch für den weiten Obergriff " alkoholische Getränke, ausgenommen Bier " anzunehmen, da der Eintragung des Anmeldezeichens als Marke für einen weiten Oberbegriff ein Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 MarkenG schon dann entgegensteht, wenn es hinsichtlich einzelner unter den Oberbegriff fallender Waren vorliegt (BGH GRUR 2015, 1012 Rdnr. 44 - Nivea-Blau; GRUR 2012, 1044 Rdnr. 17 - Neuschwanstein; GRUR 2002, 262, 262 - AC; BPatG GRUR 2007, 65, 65 - KielNET; 30 W (pat) 505/17 - Texture; 26 W (pat) 24/12 - SIT).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 65/13

    Abstrakte Farbmarke - Nivea-Blau

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 24/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "SIT (Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 01.02.2018 - 30 W (pat) 35/15

    Anspruch auf Gewährung von Markenschutz für die internationale Bezeichnung

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • BPatG, 10.10.2019 - 30 W (pat) 505/17
  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    Der Vergleich mit der Entscheidung des BPatG zu "Rheinhessen Wine Lovers" (26 W (pat) 553/18) gehe fehl, weil darin festgestellt worden sei, dass die Bezeichnung "Wine Lover" im Unterschied zu "Rebenfreund" tatsächlich gebräuchlich sei.

    Die Entscheidung im Kollisionsverfahren "Rebenfreund/Traubenfreund" (BPatG 26 W (pat) 4/96 = GRUR 1998, 1025) sei durch den Beschluss zu "Rheinhessen Wine Lovers" (BPatG 26 W (pat) 553/18) überholt.

    Insbesondere im Lebensmittelbereich sind werblich hervorgehobene Zielgruppenhinweise, wie z. B. auch "Freund" inzwischen häufig anzutreffen (BPatG 26 W (pat) 41/17 - Sportsfreund; 25 W (pat) 554/14 - MüesliFreund; 24 W (pat) 568/14 - e-FRIEND; 24 W (pat) 545/14 - Funny Knet Freund; 26 W (pat) 204/95 - Holzfreund; 26 W (pat) 201/95 - Naturfreund), so dass mit dieser Bezeichnung aus Sicht des Verkehrs schlagwortartig und werbeüblich die Bestimmung der fraglichen Waren, nämlich deren Abnehmerkreis oder Zielgruppe, unmittelbar beschrieben wird (vgl. auch BPatG 26 W (pat) 554/18 - HERZBLATT; 26 W (pat) 553/18 - Rheinhessen Wine Lovers).

  • BPatG, 12.12.2022 - 28 W (pat) 525/20
    Damit handelt es sich um eine unmittelbar beschreibende Angabe der Zielgruppe oder des Abnehmerkreises (vgl. BPatG 26 W (pat) 41/17 - Sportsfreund; 25 W (pat) 554/14 - MüesliFreund; 24 W (pat) 568/14 - e-FRIEND; 24 W (pat) 545/14 - Funny Knet Freund; 26 W (pat) 204/95 - Holzfreund; 26 W (pat) 201/95 - Naturfreund; 26 W (pat) 554/18 - HERZBLATT; 26 W (pat) 553/18 - Rheinhessen Wine Lovers).
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