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   BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15   

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BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15 (https://dejure.org/2017,21764)
BPatG, Entscheidung vom 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15 (https://dejure.org/2017,21764)
BPatG, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 25 W (pat) 523/15 (https://dejure.org/2017,21764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer hinreichenden Unterscheidungskraft der zur Eintragung angemeldeten Bezeichnung "ROOM4U" für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wohnungsvermittlung- u. vermietung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ROOM4U" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15
    Daher reicht allein die Tatsache, dass ein Zeichen von den angesprochenen Verkehrskreisen als Werbespruch wahrgenommen wird - für sich gesehen - nicht aus, um die für die Schutzfähigkeit erforderliche Unterscheidungskraft zu verneinen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 44 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK; GRUR Int. 2012, 914 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH).

    Entscheidend ist, ob das Zeichen zugleich auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aufgefasst wird (vgl. EuGH GRUR 2010, 228, Rn. 45 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).

    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u. a. aber auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Produkte zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006) oder die ausschließlich werbewirksame Anpreisungen enthalten, ohne einen über diese Werbefunktion hinausgehenden hinreichenden Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu vermitteln (vgl. EuGH GRUR 2010, 228, Rn. 44 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).

    Unterscheidungskraft kann einer Werbefolge insbesondere dann zukommen, wenn die jeweilige Bezeichnung nicht nur in einer gewöhnlichen Werbemitteilung besteht, sondern eine gewisse Originalität oder Prägnanz aufweist, die ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand erfordert oder bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess auslöst (EuGH GRUR 2010, 228, Rn. 57 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

    Auszug aus BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15
    Auch der Hinweis des Anmelders auf die Entscheidung des BGH vom 10. Juli 2014 (GRUR 2015, 173) zu der angemeldeten Wortmarke "for you", kann vorliegend der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen.

    In seiner Entscheidung hat der BGH gerade den Unterschied bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit von solchen Wortzusammenfügungen, bei denen Angebote von bestimmten Waren oder Dienstleistungen mit der Wortfolge "for you" verbunden sind (in der genannten Entscheidung aufgezählte Beispiele sind: Sport4 You, SCHMUCK FOR YOU, DINNER FOR YOU; Office For You, SKATES FOR YOU) und der Wortfolge "for you" in Alleinstellung hervorgehoben (BGH GRUR 2015, 173 Rn. 21 - for you).

    Bei der Beurteilung, ob das Schutzhindernis mangelnder Unterscheidungskraft vorliegt, ist das konkret angemeldete Zeichen zu Grunde zu legen, d. h., dass dieses zum einen nicht um weitere Bestandteile ergänzt werden darf (BGH GRUR 2015, 173 Rn. 22), andererseits dürfen Bestandteile auch nicht außer Betracht bleiben.

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15
    Daher reicht allein die Tatsache, dass ein Zeichen von den angesprochenen Verkehrskreisen als Werbespruch wahrgenommen wird - für sich gesehen - nicht aus, um die für die Schutzfähigkeit erforderliche Unterscheidungskraft zu verneinen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 44 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK; GRUR Int. 2012, 914 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH).

    Solchen rein sachbezogenen Werbeanpreisungen entnehmen die angesprochenen Verkehrskreise aber keinen über die Werbeaussage hinausgehenden Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen (vgl. zu Werbeversprechen und Werbeslogans EuGH GRUR Int. 2012, 914 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; BeckRS 2015, 80003 Rn. 35 - BigXtra sowie die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 23/14 - Mehr Leistung pro m²; 24 W (pat) 41/12 - Wir führen Wissen; 24 W (pat) 542/10 - your vision.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15
    Wie bei anderen Markenkategorien auch fehlt sloganartigen Wortfolgen diese Eigenschaft dann, wenn es sich um Bezeichnungen handelt, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor) oder wenn es sich um sonst gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, die - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH a. a. O. - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15
    Auch das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des zugrundeliegenden Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 60 - Libertel; BGH, GRUR 2014, 565 Rn. 17 - Smartbook).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15
    Soweit der Anmelder auf die ständige Rechtsprechung des BGH verweist und meint, allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft begründe ein Eintragungshindernis, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genüge, um das Schutzhindernis zu überwinden, ist dieses Argument, abgesehen davon, dass der Anmeldung jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen ist, mit Verweis auf die Ausführungen des EuGH zurückzuweisen, wonach sich die Prüfung der Anmeldungen nicht auf ein Mindestmaß beschränken dürfe, sondern streng und umfassend sein müsse, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern und aus Gründen der Rechtsicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung sicherzustellen, dass Marken, deren Benutzung mit Erfolg entgegengetreten werden könnte, nicht eingetragen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 45 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2010, 1100 Rn. 10 - TOOOR!; GRUR 2010, 825 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 22.10.2002 - 27 W (pat) 66/02
    Auszug aus BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15
    Die Zahl "4" (an sich "four") steht nach einer in der Produktwerbung weit verbreiteten Übung anstelle der Präposition "for" (= für) und wird von den mit den Dienstleistungen angesprochenen Endverbrauchern und gewerblich Tätigen, die an diese Verkürzung gewöhnt sind, ohne weiteres im Sinn von for/für verstanden (siehe hierzu auch die Ausführungen in BPatG, 27 W (pat) 66/02 - all4printer; 30 W (pat) 163/01 - click4cash; 27 W (pat) 143/01 - 4fun; 33 W (pat) 67/02 - sms4u; 33 W (pat) 548/10 - Do it 4 you; jeweils veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts, Zusammenfassungen veröffentlicht in der Entscheidungssammlung PAVIS).
  • BPatG, 15.10.2002 - 27 W (pat) 143/01
    Auszug aus BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15
    Die Zahl "4" (an sich "four") steht nach einer in der Produktwerbung weit verbreiteten Übung anstelle der Präposition "for" (= für) und wird von den mit den Dienstleistungen angesprochenen Endverbrauchern und gewerblich Tätigen, die an diese Verkürzung gewöhnt sind, ohne weiteres im Sinn von for/für verstanden (siehe hierzu auch die Ausführungen in BPatG, 27 W (pat) 66/02 - all4printer; 30 W (pat) 163/01 - click4cash; 27 W (pat) 143/01 - 4fun; 33 W (pat) 67/02 - sms4u; 33 W (pat) 548/10 - Do it 4 you; jeweils veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts, Zusammenfassungen veröffentlicht in der Entscheidungssammlung PAVIS).
  • BPatG, 22.07.2002 - 30 W (pat) 163/01
    Auszug aus BPatG, 19.06.2017 - 25 W (pat) 523/15
    Die Zahl "4" (an sich "four") steht nach einer in der Produktwerbung weit verbreiteten Übung anstelle der Präposition "for" (= für) und wird von den mit den Dienstleistungen angesprochenen Endverbrauchern und gewerblich Tätigen, die an diese Verkürzung gewöhnt sind, ohne weiteres im Sinn von for/für verstanden (siehe hierzu auch die Ausführungen in BPatG, 27 W (pat) 66/02 - all4printer; 30 W (pat) 163/01 - click4cash; 27 W (pat) 143/01 - 4fun; 33 W (pat) 67/02 - sms4u; 33 W (pat) 548/10 - Do it 4 you; jeweils veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts, Zusammenfassungen veröffentlicht in der Entscheidungssammlung PAVIS).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 122/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "mykaraokeradio" - Freihaltungsbedürfnis - keine

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BPatG, 13.03.2012 - 33 W (pat) 548/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Do ist 4 you. (Wort-Bild-Marke)" - kein

  • BPatG, 24.07.2012 - 24 W (pat) 542/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "your vision. our know how." - keine

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BPatG, 02.07.2013 - 24 W (pat) 41/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir führen Wissen" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 511/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "klugeshandeln" - Freihaltungsbedürfnis - keine

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • EuGH, 11.12.2014 - C-253/14

    FTI Touristik / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke BigXtra -

  • BPatG, 07.03.2016 - 25 W (pat) 23/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mehr Leistung pro m²" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 21.06.2021 - 26 W (pat) 595/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "4Clean Care" - fehlende Unterscheidungskraft

    Dabei handelt es sich vielmehr um ein in der Produktwerbung verbreitetes stilistisches Mittel, das das Vorliegen einer Sachaussage nicht in Frage stellt (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 - DüsseldorfCongress; BPatG 28 W (pat) 555/17 - EASYCLIP; MarkenR 2008, 413, 416 - Saugauf; 25 W (pat) 2/16 - findwhatyoulike; 30 W (pat) 2/16 - hansedeal; 25 W (pat) 523/15 - ROOM4YOU; 30 W (pat) 520/12 - CleanApp; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio; 29 W (pat) 104/13 - edatasystems; 33 W (pat) 511/13 - klugeshandeln; 26 W (pat) 3/15 - dateformore; BPatG 29 W (pat) 192/01, - Travelagain).
  • BPatG, 16.01.2022 - 26 W (pat) 564/22
    Aber selbst wenn die angesprochenen Verkehrskreise sowohl die Bedeutung des Kurzwortes "BRO" als auch die Zahl "4" erkennen würden und letztere als "for" läsen (vgl. BGH I ZB 81/13 Rdnr. 21 - Sport4you; BPatG 33 W (pat) 153/01 - 4students; 33 W (pat) 67/02 - Sms4u; 27 W (pat) 188/09 - Klassik4kids; 25 W (pat) 523/15 - ROOM4U; 33 W (pat) 548/10 - Do it 4 you; 27 W (pat) 123/01 - 4fun; 30 W (pat) 37/19 - gene4me; 26 W (pat) 595/20 - 4Clean Care), weil die aus dem Englischen stammende Gepflogenheit, die Zahl "4" anstelle von "for" zu verwenden, auch in Deutschland werbeüblich und bei SMS-Nachrichtenübermittlungen weit verbreitet sei, bleibe das einsilbige Wort "BRO" der dominierende Part.
  • BPatG, 10.09.2019 - 25 W (pat) 546/18
    So wird ein im Straßenverkauf zu erwerbender Kaffee häufig auch als "Coffee2go" bezeichnet (vgl. hierzu die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 29. Oktober 2018, 26 W (pat) 516/18 - Drink2Go, mit weiteren Nachweisen; siehe auch in Bezug auf die Ziffer "4" als Stellvertreterzeichen für das englische Wort "for" die Senatsentscheidung vom 19. Juni 2017, 25 W (pat) 523/15 - ROOM4- YOU; die genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 15.10.2020 - 25 W (pat) 59/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tools4Tools" - fehlende Unterscheidungskraft

    Weiterhin werden in Wort-/Zifferkombinationen die Ziffern "2" und "4" auch im inländischen Sprachgebrauch häufig als Synonym bzw. als Platzhalter für die klanglich identischen englischen Wörter "to" und "for" benutzt (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/18 - Drink2Go; 25 W (pat) 546/18 - ready2ride; 25 W (pat) 523/15 - ROOM4YOU; jeweils mit weiteren Nachweisen; alle Entscheidungen sind im Volltext über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
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