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   BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17   

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BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17 (https://dejure.org/2019,19153)
BPatG, Entscheidung vom 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17 (https://dejure.org/2019,19153)
BPatG, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 29 W (pat) 548/17 (https://dejure.org/2019,19153)
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  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2006, 411, Matratzen Concord/Hukla) fehle einer fremdsprachigen Angabe nur dann die erforderliche Unterscheidungskraft, wenn die beteiligten inländischen Verkehrskreise im Stande seien, die Bedeutung des Wortes zu erkennen.

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Zeichen die Waren und Dienstleistungen beschreibt, für die die Eintragung beantragt wird, ist auf die Wahrnehmung der beteiligten Verkehrskreise abzustellen, nämlich sowohl auf die Fachkreise als auch auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher dieser Waren und Dienstleistungen in dem Gebiet, für das die Eintragung beantragt wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee).

  • BPatG, 17.05.2011 - 27 W (pat) 536/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "kuro" - keine Unterscheidungskraft -

    Auszug aus BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    In der Entscheidung 27 W (pat) 536/10 ("kuro") habe das Bundespatentgericht festgestellt, dass Japanisch weder eine in Deutschland geläufige Fremdsprache noch eine Fachsprache für den betroffenen Warenbereich sei, und weder der Durchschnittsverbraucher noch der Fachverkehr die Bedeutung des Wortes kennen würden.

    Japanisch ist jedoch - worauf die Anmelderin zutreffend verwiesen hat - keine in Deutschland geläufige Fremdsprache (BPatG, Beschluss vom 17.05.2011, 27 W (pat) 536/10 - kuro; vgl. für Dänisch, Beschluss vom 28.04.2016, 26 W (pat) 18/15 - Lille Smuk).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, Rn. 25 - Chiemsee).

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Zeichen die Waren und Dienstleistungen beschreibt, für die die Eintragung beantragt wird, ist auf die Wahrnehmung der beteiligten Verkehrskreise abzustellen, nämlich sowohl auf die Fachkreise als auch auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher dieser Waren und Dienstleistungen in dem Gebiet, für das die Eintragung beantragt wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee).

  • BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 18/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lille Smuk" - Unterscheidungskraft - kein

    Auszug aus BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    Japanisch ist jedoch - worauf die Anmelderin zutreffend verwiesen hat - keine in Deutschland geläufige Fremdsprache (BPatG, Beschluss vom 17.05.2011, 27 W (pat) 536/10 - kuro; vgl. für Dänisch, Beschluss vom 28.04.2016, 26 W (pat) 18/15 - Lille Smuk).

    Bei fremdsprachigen Markenwörtern kann ein Freihaltebedürfnis angenommen werden, wenn sie sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz von Waren zur ungehinderten beschreibenden Verwendung benötigt werden (vgl. PatG, Beschluss vom 28.04.2016, 26 W (pat) 64/11, Rn. 46 - Mangal; Beschluss vom 28.04.2016, 26 W (pat) 18/15 - Lille Smuk; Beschluss vom 13.03.2013, 33 W (pat) 38/10 - Bimber).

  • BPatG, 12.12.2006 - 24 W (pat) 51/05
    Auszug aus BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    Insofern ist der vorliegende Fall auch nicht mit dem vom Bundespatentgericht entschiedenen Beschluss vom 12.12.2006 (24 W (pat) 51/05) zu vergleichen, in dem das Zeichen "UMAMI" als nicht schutzfähig beurteilt wurde.
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 114/13

    PINAR - Markenlöschungsverfahren: Prüfung rechtserhaltender Benutzung einer

    Auszug aus BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    Dies gilt zum Beispiel für das Verständnis der türkischen Sprache bei Kunden türkischer Lebensmittelgeschäfte (BGH GRUR 2015, 587 Rn. 25 ff. - PINAR) oder Kenntnissen der russischen Sprache bei erheblichen russischsprachigen Bevölkerungskreisen (BPatG, Beschluss vom 01.02.2018, 28 W (pat) 529/17 - ; Beschluss vom 06.04.2016, 28 W (pat) 27/13 - Plombir).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, Rn. 25 - Chiemsee).
  • BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Mangal" - Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    Bei fremdsprachigen Markenwörtern kann ein Freihaltebedürfnis angenommen werden, wenn sie sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz von Waren zur ungehinderten beschreibenden Verwendung benötigt werden (vgl. PatG, Beschluss vom 28.04.2016, 26 W (pat) 64/11, Rn. 46 - Mangal; Beschluss vom 28.04.2016, 26 W (pat) 18/15 - Lille Smuk; Beschluss vom 13.03.2013, 33 W (pat) 38/10 - Bimber).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    a) Der inländische Durchschnittsverbraucher war zum Anmeldezeitpunkt (BGH, GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) nicht in der Lage, die Bedeutung des japanischen Wortes "akai" zu verstehen.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    Das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gebietet die Versagung der Eintragung im Übrigen auch dann, wenn die fragliche Benutzung als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (BGH GRUR 2012, 276 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
  • BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PLOMBIR" -

  • BPatG, 13.03.2012 - 33 W (pat) 38/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bimber" - Unterscheidungskraft - kein

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

  • BPatG, 01.02.2018 - 28 W (pat) 529/17

    Schutzfähigkeit und Freihaltebedürfnis des aus kyrillischen Buchstaben

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

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