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   BPatG, 19.07.2010 - 19 W (pat) 46/06   

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https://dejure.org/2010,26003
BPatG, 19.07.2010 - 19 W (pat) 46/06 (https://dejure.org/2010,26003)
BPatG, Entscheidung vom 19.07.2010 - 19 W (pat) 46/06 (https://dejure.org/2010,26003)
BPatG, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 19 W (pat) 46/06 (https://dejure.org/2010,26003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 3 Nr 3 PatG, § 99 Abs 1 PatG, § 265 Abs 2 ZPO, § 325 Abs 1 ZPO
    Patentanmeldebeschwerdeverfahren - zur Frage der Verfahrensbeteiligung einer ursprünglichen Anmelderin als Beschwerdeführerin bei erfolgter Umschreibung der Patentanmeldung auf eine Einzelrechtsnachfolgerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Patentanmeldebeschwerdeverfahren - zur Frage der Verfahrensbeteiligung einer ursprünglichen Anmelderin als Beschwerdeführerin bei erfolgter Umschreibung der Patentanmeldung auf eine Einzelrechtsnachfolgerin

  • rewis.io

    Patentanmeldebeschwerdeverfahren - zur Frage der Verfahrensbeteiligung einer ursprünglichen Anmelderin als Beschwerdeführerin bei erfolgter Umschreibung der Patentanmeldung auf eine Einzelrechtsnachfolgerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 188/01

    Wettbewerbs- bzw. Markenrechtskonformität bei Import eines Arzneimittels unter

    Auszug aus BPatG, 19.07.2010 - 19 W (pat) 46/06
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof § 265 Abs. 2 ZPO bereits auf das ebenfalls einseitige markenrechtliche Anmeldebeschwerdeverfahren angewandt (vgl. BGH GRUR 2002, 892 - MTS; s. auch die Bezugnahme auf diese Entscheidung in BGH a. a. O., S. 90 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 19.07.2010 - 19 W (pat) 46/06
    Wie der Bundesgerichtshof für das Einspruchsbeschwerdeverfahren entschieden hat, findet dort die Bestimmung des § 265 Abs. 2 ZPO entsprechende Anwendung (§ 99 Abs. 1 PatG) mit der Folge, dass die Übertragung und Umschreibung des Patents die verfahrensrechtliche Stellung des ursprünglichen Patentinhabers als Beteiligter des Einspruchsbeschwerdeverfahrens grundsätzlich unberührt lässt (vgl. BGH GRUR 2008, 87, 88 f. - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).
  • BPatG, 25.05.2020 - 11 W (pat) 39/19

    Lasergestütztes Fräsen - Patentbeschwerdeverfahren - Anmelderbeschwerde und

    Hiernach tritt der Erwerber einer Anmeldung nicht "automatisch" mit Eintragung im Register in ein laufendes Beschwerdeverfahren ein, das sein Rechtsvorgänger in Gang gesetzt hat (vgl. BPatG, Beschl. v. 19.07.2010 - Az. 19 W (pat) 46/06 - und Beschl. v. 13.01.2011 - Az. 21 W (pat) 16/09 -).
  • BPatG, 05.08.2014 - 23 W (pat) 18/11
    Dies soll auch für das patentgerichtliche Anmelderbeschwerdeverfahren gelten (BPatG 19 W (pat) 46/06; BPatG 21 W (pat) 16/09).
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