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   BPatG, 19.07.2011 - 24 W (pat) 14/11   

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https://dejure.org/2011,58439
BPatG, 19.07.2011 - 24 W (pat) 14/11 (https://dejure.org/2011,58439)
BPatG, Entscheidung vom 19.07.2011 - 24 W (pat) 14/11 (https://dejure.org/2011,58439)
BPatG, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 24 W (pat) 14/11 (https://dejure.org/2011,58439)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "HOT" - Akteneinsicht in Verfahren einer zurückgenommenen Anmeldung - Inhalt der Akten bietet der Antragstellerin einen konkreten Erkenntnisgewinn - berechtigtes Interesse an Akteneinsicht - zur Kostenauferlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung der Einsichtnahme in die Akten einer zurückgenommenen Markenanmeldung 30 2010 006 308.4 mit der Wortmarke "HOT"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "HOT" - Akteneinsicht in Verfahren einer zurückgenommenen Anmeldung - Inhalt der Akten bietet der Antragstellerin einen konkreten Erkenntnisgewinn - berechtigtes Interesse an Akteneinsicht - zur Kostenauferlegung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "HOT" - Akteneinsicht in Verfahren einer zurückgenommenen Anmeldung - Inhalt der Akten bietet der Antragstellerin einen konkreten Erkenntnisgewinn - berechtigtes Interesse an Akteneinsicht - zur Kostenauferlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 166/04

    Akteneinsicht im Markenrecht umfasst auch zurückgewiesene oder -genommene Marken

    Auszug aus BPatG, 19.07.2011 - 24 W (pat) 14/11
    Unter Akten von Anmeldungen von Marken i. S. d. Vorschrift sind nicht nur Akten noch anhängiger - existenter - Markenanmeldungen zu verstehen, sondern ebenfalls die Akten zurückgewiesener sowie auch zurückgenommener Anmeldungen (vgl. BPatGE 23, 166, 169 f.; BPatG GRUR 2006, 614, 615 "Akteneinsicht Markenanmeldung", bestätigt durch BGH BlPMZ 2007, 322 f. "MOON").

    Denn das Erfordernis eines berechtigten Interesses begrenzt die Einsicht in die Akten von Markenanmeldungen nicht auf Fälle, in denen gerade aus der betreffenden Markenanmeldung Rechte gegenüber dem Antragsteller geltend gemacht werden, was bei zurückgenommenen Markenanmeldungen ohnehin kaum vorkommen dürfte (vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 24 W (pat) 89/2007, weiter BPatG GRUR 2006, 614, 615 f. "Akteneinsicht Markenanmeldung").

  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus BPatG, 19.07.2011 - 24 W (pat) 14/11
    Auch ist das berechtigte Interesse grundsätzlich nicht durch den Gegenstand desjenigen Verfahrens begrenzt, in dessen Akten Einsicht begehrt wird (vgl. BGH GRUR 1994, 104 "Akteneinsicht XIII"; BPatGE 30, 139, 141).
  • BPatG, 22.01.2008 - 24 W (pat) 89/07
    Auszug aus BPatG, 19.07.2011 - 24 W (pat) 14/11
    Denn das Erfordernis eines berechtigten Interesses begrenzt die Einsicht in die Akten von Markenanmeldungen nicht auf Fälle, in denen gerade aus der betreffenden Markenanmeldung Rechte gegenüber dem Antragsteller geltend gemacht werden, was bei zurückgenommenen Markenanmeldungen ohnehin kaum vorkommen dürfte (vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 24 W (pat) 89/2007, weiter BPatG GRUR 2006, 614, 615 f. "Akteneinsicht Markenanmeldung").
  • BGH, 10.04.2007 - I ZB 15/06

    MOON

    Auszug aus BPatG, 19.07.2011 - 24 W (pat) 14/11
    Unter Akten von Anmeldungen von Marken i. S. d. Vorschrift sind nicht nur Akten noch anhängiger - existenter - Markenanmeldungen zu verstehen, sondern ebenfalls die Akten zurückgewiesener sowie auch zurückgenommener Anmeldungen (vgl. BPatGE 23, 166, 169 f.; BPatG GRUR 2006, 614, 615 "Akteneinsicht Markenanmeldung", bestätigt durch BGH BlPMZ 2007, 322 f. "MOON").
  • BPatG, 11.06.2015 - 30 W (pat) 4/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "TRANSZENDENTALE MEDITATION" - Antrag auf

    Zur Begründung des Rechts auf Akteneinsicht genügt ein tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse (BGH GRUR 1994, 104, 105 - Akteneinsicht XIII; BPatG Beschluss vom 19. Juli 2011, 24 W (pat) 14/11 - HOT).
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