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   BPatG, 19.07.2016 - 24 W (pat) 516/16   

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https://dejure.org/2016,23588
BPatG, 19.07.2016 - 24 W (pat) 516/16 (https://dejure.org/2016,23588)
BPatG, Entscheidung vom 19.07.2016 - 24 W (pat) 516/16 (https://dejure.org/2016,23588)
BPatG, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 24 W (pat) 516/16 (https://dejure.org/2016,23588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unser BROT (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unser BROT (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 19.07.2016 - 24 W (pat) 516/16
    Bei der Beurteilung des Schutzhindernisses fehlender Unterscheidungskraft kommt es auf das Verkehrsverständnis zum Zeitpunkt der Anmeldung des jeweiligen Zeichens an (BGH GRUR 2013, 1143, Tz. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 19.07.2016 - 24 W (pat) 516/16
    Auch das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 [Tz. 60] - Libertel; BGH GRUR 2014, 565, Tz. 17 - smartbook).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 19.07.2016 - 24 W (pat) 516/16
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 19.07.2016 - 24 W (pat) 516/16
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 19.07.2016 - 24 W (pat) 516/16
    Auch das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 [Tz. 60] - Libertel; BGH GRUR 2014, 565, Tz. 17 - smartbook).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.07.2016 - 24 W (pat) 516/16
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 19.07.2016 - 24 W (pat) 516/16
    Ist ein angemeldetes Zeichen grafisch ausgestaltet und besteht es somit aus mehreren Elementen, ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von der Gesamtheit des Zeichens auszugehen (BGH vom 10. Juli 2014, I ZB 18/13, Tz. 13 m. w. N. - Gute Laune Drops, verfügbar über PAVIS PROMA).
  • BPatG, 19.07.2016 - 24 W (pat) 520/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unser BROT (Wort-Bild-Marke)" - keine

    a) Die angesprochenen Verkehrskreise werden das Wortelement "Unser Brot", wenn es ihnen i. V. m. den vorliegend beanspruchten Waren begegnet, als einen Sachhinweis auf die Ware selber mit dem werblichen Zusatz "unser", der auf ein an individuelle Kundenbedürfnisse zugeschnittenes Angebot (vgl. den als Anlage 1 zum Ladungszusatz vom 21./22. Juni 2016 im Parallelverfahren 24 W (pat) 516/16 übersendeten Beleg, Bl. 28 d. A.) oder als herstellerneutraler Hinweis auf irgendeinen Anbieter der vorgenannten Waren hindeuten kann, auffassen.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass "Brotkuchen" angeboten werden, bei denen Brot oder Brötchen etc. als Zutat verwendet werden können (vgl. die als Anlagen 2 und 3 zum Ladungszusatz vom 21./22. Juni 2016 im Parallelverfahren 24 W (pat) 516/16 übersendeten Belege, Bl. 29 - 32 d. A.).

  • BPatG, 17.02.2020 - 26 W (pat) 25/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unser täglich" - Unterscheidungskraft - kein

    Ferner wird es als werblicher Zusatz aufgefasst, der auf ein an individuelle Kundenbedürfnisse zugeschnittenes Angebot hinweist (BPatG 24 W (pat) 516/16 - Unser BROT).
  • BPatG, 11.10.2017 - 29 W (pat) 515/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "BEST BASICS DAUERSORTIMENT (Wort- Bildmarke)" -

    Bei der kreisförmigen Umrahmung handelt es sich um ein gebräuchliches und bekanntes Mitteln der Hervorhebung (vgl. BPatG Beschlüsse vom 19. Juli 2016, 24 W (pat) 516/16 und 24 W (pat) 529/16 - Unser Brot; Beschluss vom 29. September 2016, 25 W (pat) 557/14 - 7-Stufen Bausicherheitspaket; Beschluss vom 15. September 2016, 30 W (pat) 41/14 - Original Kneipp; Beschluss vom 18. Juli 2012, 28 W (pat) 509/11 - FROM SUSTAINABLE FISHING; Beschluss vom 4. Oktober 2005, 24 W (pat) 273/03 - The Butcher Shop & Grill; Beschluss vom 28. April 2004, 26 W (pat) 186/03 - NORWAY CARD).
  • BPatG, 30.03.2021 - 25 W (pat) 555/20
    Sowohl bei der schrägen Anordnung des Schriftzugs "Nudelhof" als auch bei der kreisförmigen Umrahmung handelt es sich um ein gebräuchliches und bekanntes Mittel der Hervorhebung (vgl. BPatG 24 W (pat) 516/16 und 24 W (pat) 529/16 - Unser Brot; 25 W (pat) 557/14 Stufen - Bausicherheitspaket; 30 W (pat) 41/14 - Original Kneipp; 28 W (pat) 509/11 - FROM SUSTAINABLE FISHING; 24 W (pat) 273/03 - The Butcher Shop & Grill; 26 W (pat) 186/03 - NORWAY CARD; 26 W (pat) 67/10 - Best of Bus!).
  • BPatG, 04.10.2018 - 28 W (pat) 551/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "PUR HEREFORD RIND VOM FEINSTEN (Wort-Bild-Marke)" -

    Nichts anderes gilt für den Bereich der Lebensmittelbranche (vgl. auch zu etikettenähnlichen Umrahmungen im Lebensmittelbereich BGH GRUR 2014, 376 - grill meister; BPatG, Beschluss vom 19. Juli 2016, 24 W (pat) 516/16 - Unser Brot; Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis 5. März 2018: Knorr, Bauern-Topf, Etikettaufschrift: "Guter Geschmack ist unsere Natur - natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe ... - mit Meersalz").
  • BPatG, 14.07.2022 - 25 W (pat) 67/21
    Das vorangestellte Possessivpronomen "Unser" verstärkt den Eindruck dieses Werbeversprechens, zumal personalisierte Kundenansprachen zum typischen Repertoire der Werbesprache gehören, um eine besondere Kundenbindung und die Berücksichtigung individueller Kundenbedürfnisse zu suggerieren (vgl. die bereits von der Markenstelle zitierte Entscheidung BPatG 24 W (pat) 516/16 - Unser Brot; vgl. ergänzend BPatG 26 W (pat) 056/06 - DEINLAGERHAUS; 26 W (pat) 545/19 - DEIN PLANUNGSZENTRUM; 29 W (pat) 021/16 - mein TIERHEILPRAKTIKER; 30 W (pat) 539/14 - Mein Anwalt).
  • BPatG, 16.07.2019 - 27 W (pat) 524/18
    Schließlich ist auch die Kombination zweier unterschiedlicher Schrifttypen eine übliche graphische Gestaltung (vgl. BPatG 24 W (pat) 77/10 - beCertified; BPatG 24 W (pat) 516/16 zur fehlenden Schutzfähigkeit des Wort-/Bildzeichens "Unser Brot", bei dem eine geschwungene Schrift für das Wort "Unser" und eine modern nüchterne Blockschrift für das Wort "Brot" verwendet wurden).
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