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   BPatG, 19.09.2006 - 3 Ni 16/04 (EU)   

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https://dejure.org/2006,37411
BPatG, 19.09.2006 - 3 Ni 16/04 (EU) (https://dejure.org/2006,37411)
BPatG, Entscheidung vom 19.09.2006 - 3 Ni 16/04 (EU) (https://dejure.org/2006,37411)
BPatG, Entscheidung vom 19. September 2006 - 3 Ni 16/04 (EU) (https://dejure.org/2006,37411)
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  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Auszug aus BPatG, 19.09.2006 - 3 Ni 16/04
    Bei dieser Beurteilung kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob sich aufgrund gesellschaftsähnlicher Beziehungen der Vertragsparteien eine Verpflichtung der A... AG ergibt, das Streitpatent nicht anzugreifen (vgl. BGH GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse) und ob sich die Klägerin eine etwaige Nichtsangriffspflicht der A... AG zurechnen lassen muss, weil sie mit dieser - trotz der vorhandenen rechtlichen Selbständigkeit beider juristischer Personen - eine wirtschaftliche Einheit bildet (vgl. hierzu BGH GRUR 1987, 900 - Entwässerungsanlage).
  • BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 19.09.2006 - 3 Ni 16/04
    Anhaltspunkte für den Ausnahmefall einer darüber hinausgehenden Nichtangriffspflicht aufgrund eines fortwirkenden besonderen Treueverhältnisses (vgl. BGH GRUR 1965, 135 - Vanal-Patent; GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung) sind weder ersichtlich noch von dem Beklagten hinreichend dargelegt.
  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen

    Auszug aus BPatG, 19.09.2006 - 3 Ni 16/04
    Anhaltspunkte für den Ausnahmefall einer darüber hinausgehenden Nichtangriffspflicht aufgrund eines fortwirkenden besonderen Treueverhältnisses (vgl. BGH GRUR 1965, 135 - Vanal-Patent; GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung) sind weder ersichtlich noch von dem Beklagten hinreichend dargelegt.
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88

    Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer

    Auszug aus BPatG, 19.09.2006 - 3 Ni 16/04
    Bei dieser Beurteilung kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob sich aufgrund gesellschaftsähnlicher Beziehungen der Vertragsparteien eine Verpflichtung der A... AG ergibt, das Streitpatent nicht anzugreifen (vgl. BGH GRUR 1990, 667 - Einbettungsmasse) und ob sich die Klägerin eine etwaige Nichtsangriffspflicht der A... AG zurechnen lassen muss, weil sie mit dieser - trotz der vorhandenen rechtlichen Selbständigkeit beider juristischer Personen - eine wirtschaftliche Einheit bildet (vgl. hierzu BGH GRUR 1987, 900 - Entwässerungsanlage).
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