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   BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05   

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BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05 (https://dejure.org/2007,34474)
BPatG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05 (https://dejure.org/2007,34474)
BPatG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 29 W (pat) 9/05 (https://dejure.org/2007,34474)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 20.03.2002 - 28 W (pat) 94/01
    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05
    28 W (pat) 22/02 - Schinkenland; 28 W (pat) 94/01 - Milkland; 29 W (pat) 53/99 Schülerland).

    Damit unterscheidet sich das vorliegende Verfahren von dem der Entscheidung zur Marke "Milkland" zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem der Senat eine beschreibende Verwendung des Begriffs mit der Bedeutung von "Milchland" nicht feststellen konnte (vgl. BPatG 28 W (pat) 94/01).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POST- KANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Dies gilt auch für Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen nicht unmittelbar betreffen, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug hergestellt wird und der Verkehr deshalb den beschreibenden Aussagegehalt auch unmittelbar hinsichtlich dieser Waren oder Dienstleistungen erfasst (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; BPatG MarkenR 2007, 36, 37 - BuchPartner).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POST- KANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne Weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweist, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

  • BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 53/99
    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05
    28 W (pat) 22/02 - Schinkenland; 28 W (pat) 94/01 - Milkland; 29 W (pat) 53/99 Schülerland).
  • BPatG, 26.03.2003 - 28 W (pat) 22/02
    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05
    28 W (pat) 22/02 - Schinkenland; 28 W (pat) 94/01 - Milkland; 29 W (pat) 53/99 Schülerland).
  • BPatG, 30.03.2004 - 27 W (pat) 335/03
    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05
    Im allgemeinen Sprachgebrauch findet sich daneben der Begriff des Handylogos für Grafiken, die zur individuellen Gestaltung des Displays auf das Mobiltelefon geladen werden können und dort das Betreiberlogo ersetzen (vgl. z. B. www.ciao.de/logoland_de_180137 - "Kaum ein Anbieter besitzt so viele Klingeltöne, Bildmitteilungen, Gruppensymbole oder Handylogos wie dieser". Der weitere Bestandteil "-land" ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts in Kombination mit einer Sachangabe eine übliche Bezeichnung für eine Vertriebsstätte (vgl. BPatG 27 W (pat) 335/03 - Gardinenland;.
  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05
    Dies gilt auch für Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen nicht unmittelbar betreffen, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug hergestellt wird und der Verkehr deshalb den beschreibenden Aussagegehalt auch unmittelbar hinsichtlich dieser Waren oder Dienstleistungen erfasst (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; BPatG MarkenR 2007, 36, 37 - BuchPartner).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POST- KANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05
    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne Weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweist, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 9/05
    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne Weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweist, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BPatG, 30.05.2012 - 29 W (pat) 47/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "tobaccoland" - Unterscheidungskraft - kein

    Die Wortkombination "tobaccoland" werden die angesprochenen allgemeinen inländischen Verkehrskreise in seiner Gesamtheit als "Tabakland" verstehen, wobei der Begriff "land" nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts in Kombination mit einer Sachangabe eine übliche Bezeichnung für eine Vertriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment darstellt (BPatG 29 W (pat) 9/05 - Logoland; 27 W (pat) 335/03 - Gardinenland; 28 W (pat) 22/02 - Schinkenland; 28 W (pat) 94/01 - Milkland; 29 W (pat) 53/99 - Schülerland; 28 W (pat) 3/99 - Gourmetland; 32 W (pat) 292/95 - Müsliland, 32 W (pat) 290/95 - Fruitland; 26 W (pat) 85/96 - Lederland).
  • BPatG, 30.05.2012 - 29 W (pat) 191/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "tobaccoland (Wort-Bild-Marke)" -

    Die Wortkombination "tobaccoland" werden die angesprochenen allgemeinen inländischen Verkehrskreise in seiner Gesamtheit als "Tabakland" verstehen, wobei der Begriff "land" nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts in Kombination mit einer Sachangabe eine übliche Bezeichnung für eine Vertriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment darstellt (BPatG 29 W (pat) 9/05 - Logoland; 27 W (pat) 335/03 - Gardinenland; 28 W (pat) 22/02 - Schinkenland; 28 W (pat) 94/01 - Milkland; 29 W (pat) 53/99 - Schülerland; 28 W (pat) 3/99 - Gourmetland; 32 W (pat) 292/95 - Müsliland, 32 W (pat) 290/95 - Fruitland; 26 W (pat) 85/96 - Lederland).
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