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   BPatG, 19.10.2005 - 30 W (pat) 243/03   

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BPatG, 19.10.2005 - 30 W (pat) 243/03 (https://dejure.org/2005,31709)
BPatG, Entscheidung vom 19.10.2005 - 30 W (pat) 243/03 (https://dejure.org/2005,31709)
BPatG, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 30 W (pat) 243/03 (https://dejure.org/2005,31709)
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  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 30 W (pat) 243/03
    Der fehlende Zwischenraum zwischen 100 und V ist dabei zeichenrechtlich ohne Belang (vgl etwa BGH GRUR 2003, 963 - AntiVir).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 30 W (pat) 243/03
    Die Vorstellung, der Verkehr könne die Bezeichnung SYSTEM-100V für diese Waren der Klasse 16 als Sachhinweis auf eine Eignung oder Bestimmung für ein auf 100 Volt-Spannung ausgerichtetes System verstehen, liegt - da die Eigenschaften dieser Waren unabhängig vom eingesetzten System sind - derart fern, dass eine Notwendigkeit, diese Bezeichnung als Sachangabe freizuhalten, nicht festgestellt werden kann (vgl BGH GRUR 2005, 581 - Lokmaus).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 30 W (pat) 243/03
    Belegstellen für eine beschreibende Bedeutung mögen zwar nützlich sein, das Allgemeininteresse ist jedoch davon unabhängig (vgl insbesondere EuGH GRUR 2004, 1027 - Das Prinzip der Bequemlichkeit Rdn 46-48).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 30 W (pat) 243/03
    Hierbei ist zu beachten, dass die Eintragung für einen Oberbegriff bereits dann ausgeschlossen ist, wenn sich auch nur für eine spezielle darunter fallende Ware oder Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (vgl BGH WRP 2002, 91 - AC).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 30 W (pat) 243/03
    Dabei führt die bloße Aneinanderreihung solcher beschreibenden Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, nur zu einer Marke, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben besteht (EuGH GRUR Int 2004, 410, 413 - BIOMILD; EuGH GRUR Int 2004, 500, 507 - Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 30 W (pat) 243/03
    Dabei führt die bloße Aneinanderreihung solcher beschreibenden Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, nur zu einer Marke, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben besteht (EuGH GRUR Int 2004, 410, 413 - BIOMILD; EuGH GRUR Int 2004, 500, 507 - Postkantoor).
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