Rechtsprechung
   BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43895
BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17 (https://dejure.org/2017,43895)
BPatG, Entscheidung vom 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17 (https://dejure.org/2017,43895)
BPatG, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 7 W (pat) 13/17 (https://dejure.org/2017,43895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,43895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 22.09.2010 - 33 AR 12/10

    Betreuungsverfahren: Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit zur

    Auszug aus BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17
    Insoweit ist festzuhalten, dass einem Anmelder, der einen solchen Vorwurf erhebt, grundsätzlich keine förmliche Beschwerdemöglichkeit zur Verfügung steht (vgl. BPatG, Beschluss vom 21. April 2005 - 10 W (pat) 47/04, BeckRS 2011, 2730), eine festgestellte fortgesetzte Untätigkeit eines Prüfers grundsätzlich geeignet sein kann, ein Ablehnungsgesuch zu begründen (vgl. hierzu Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42 Rn. 24 m. w. N).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17
    Diese Prüfer traf nun die Wartepflicht des § 47 ZPO, die ihnen die Vornahme anderer als unaufschiebbarer Amtshandlungen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Ablehnungsgesuche untersagte (vgl. zum Umfang der Wartepflicht BGH NJW-RR 2011, 427; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 47 Rn. 1).
  • BPatG, 21.04.2005 - 10 W (pat) 47/04
    Auszug aus BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17
    Insoweit ist festzuhalten, dass einem Anmelder, der einen solchen Vorwurf erhebt, grundsätzlich keine förmliche Beschwerdemöglichkeit zur Verfügung steht (vgl. BPatG, Beschluss vom 21. April 2005 - 10 W (pat) 47/04, BeckRS 2011, 2730), eine festgestellte fortgesetzte Untätigkeit eines Prüfers grundsätzlich geeignet sein kann, ein Ablehnungsgesuch zu begründen (vgl. hierzu Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42 Rn. 24 m. w. N).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 14 W 46/07

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Äußerungen zur Erfolgsaussicht

    Auszug aus BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17
    Ein wiederholter Verstoß gegen die Wartepflicht gem. § 47 ZPO in derselben Sache kann zwar im Einzelfall die Befangenheit eines Richters oder Prüfers begründen (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; einschr. OLG Karlsruhe MDR 2008, 1235; Zöller/Vollkommer, a. a. O.,  § 47 Rn 4).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.1997 - 14 W 74/96
    Auszug aus BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17
    Ein wiederholter Verstoß gegen die Wartepflicht gem. § 47 ZPO in derselben Sache kann zwar im Einzelfall die Befangenheit eines Richters oder Prüfers begründen (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; einschr. OLG Karlsruhe MDR 2008, 1235; Zöller/Vollkommer, a. a. O.,  § 47 Rn 4).
  • BayObLG, 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87
    Auszug aus BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17
    Ein wiederholter Verstoß gegen die Wartepflicht gem. § 47 ZPO in derselben Sache kann zwar im Einzelfall die Befangenheit eines Richters oder Prüfers begründen (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; einschr. OLG Karlsruhe MDR 2008, 1235; Zöller/Vollkommer, a. a. O.,  § 47 Rn 4).
  • BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
    Gemäß § 47 Abs. 1 ZPO hat sich ein abgelehnter Richter oder Prüfer bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch jeder Amtshandlung zu enthalten, es sei denn, es handelt sich um ein offensichtlich missbräuchliches Ablehnungsgesuch oder um die Erledigung unaufschiebbarer Amtshandlungen (vgl. näher Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 47 Rn.1, 2 m. w. N.; zum Umfang der Wartepflicht vgl. BGH NJW-RR 2011, 427; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2017 - 7 W (pat) 13/17 -, veröffentlicht in juris).

    Zwar untersagt die - auch im Prüfungsverfahren vor dem Patentamt anwendbare - Vorschrift des § 47 Abs. 1 ZPO einem abgelehnten Prüfer die Vornahme anderer als unaufschiebbarer Amtshandlungen bis zu einer - im vorliegenden Fall noch ausstehenden - rechtskräftigen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch (vgl. zum Umfang der Wartepflicht BGH NJW-RR 2011, 427; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 47 Rn. 1; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2017 - 7 W (pat) 13/17 -, veröffentlicht in juris).

  • BPatG, 10.12.2019 - 19 W (pat) 43/19
    Nach Abschluss eines zwischenzeitlichen Verfahrens wegen Ablehnung von zwei Prüfern wegen Befangenheit vor der Patentabteilung 1.37 und dem Bundespatentgericht (Az.: 7 W (pat) 13/17) hat die Prüfungsstelle in einem Prüfungsbescheid vom 18. Mai 2018 erneut eine unzulässige Erweiterung der Anmeldung durch die eingereichten Unterlagen vom 11. Dezember 2014 und 26. März 2015 beanstandet sowie den ursprünglich am 2. Dezember 2014 eingereichten Anmeldegegenstand ausgehend von zwei Druckschriften DE 20 2012 012 097 U1 (D1) und EP 1 432 002 B1 (D2) als nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend gerügt.
  • BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 14/18
    Zwar untersagt die - auch im Prüfungsverfahren vor dem Patentamt anwendbare - Vorschrift des § 47 Abs. 1 ZPO einem abgelehnten Prüfer die Vornahme anderer als unaufschiebbarer Amtshandlungen bis zu einer - im vorliegenden Fall noch ausstehenden - rechtskräftigen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch (vgl. zum Umfang der Wartepflicht BGH NJW-RR 2011, 427; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 47 Rn. 1; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2017 - 7 W (pat) 13/17 -, veröffentlicht in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht