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   BPatG, 19.10.2021 - 11 W (pat) 38/17   

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https://dejure.org/2021,45872
BPatG, 19.10.2021 - 11 W (pat) 38/17 (https://dejure.org/2021,45872)
BPatG, Entscheidung vom 19.10.2021 - 11 W (pat) 38/17 (https://dejure.org/2021,45872)
BPatG, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - 11 W (pat) 38/17 (https://dejure.org/2021,45872)
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  • BGH, 29.04.2019 - X ZB 5/17

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Nebenintervenient in einem

    Auszug aus BPatG, 19.10.2021 - 11 W (pat) 38/17
    Liegt ein Berichtigungstatbestand vor, so kann auch das Bundespatentgericht als Rechtsmittelinstanz die Berichtigung vornehmen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1628, 1630; BGHZ 133, 184, 191; BGH, Beschluss vom 29. April 2019 - X ZB 5/17 -, vgl. unter juris ® , Rz. 9).
  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus BPatG, 19.10.2021 - 11 W (pat) 38/17
    Liegt ein Berichtigungstatbestand vor, so kann auch das Bundespatentgericht als Rechtsmittelinstanz die Berichtigung vornehmen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1628, 1630; BGHZ 133, 184, 191; BGH, Beschluss vom 29. April 2019 - X ZB 5/17 -, vgl. unter juris ® , Rz. 9).
  • BFH, 20.05.2010 - VI R 12/08

    Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen - BFH ist bei

    Auszug aus BPatG, 19.10.2021 - 11 W (pat) 38/17
    Wird die Entscheidung der Vorinstanz - wie im vorliegenden Fall - bestätigt, so ist davon auszugehen, dass das Rechtsmittelgericht sogar verpflichtet ist, die Berichtigung vorzunehmen (vgl. BFH, Urt. v. 20.05.2010 - Az. VI R 12/08, unter Nr. 5).
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZB 9/04

    Umfang der Rechtskraft eines gegen einen abgespaltenen Rechtsträger ergangenen

    Auszug aus BPatG, 19.10.2021 - 11 W (pat) 38/17
    Liegt ein Berichtigungstatbestand vor, so kann auch das Bundespatentgericht als Rechtsmittelinstanz die Berichtigung vornehmen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1628, 1630; BGHZ 133, 184, 191; BGH, Beschluss vom 29. April 2019 - X ZB 5/17 -, vgl. unter juris ® , Rz. 9).
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