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   BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11   

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https://dejure.org/2012,40669
BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11 (https://dejure.org/2012,40669)
BPatG, Entscheidung vom 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11 (https://dejure.org/2012,40669)
BPatG, Entscheidung vom 19. November 2012 - 27 W (pat) 571/11 (https://dejure.org/2012,40669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Ney" - keine geographische Herkunftsangabe - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Schutzfähigkeit geographischer Herkunftsangaben

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ney" - keine geographische Herkunftsangabe - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Ortsnamen - Unbedeutende Dörfer sind nicht freihaltebedürftig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11
    Die Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass unmittelbar waren- und dienstleistungsbeschreibende Angaben, einschließlich solcher über die geographische Herkunft, von allen frei verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 Chiemsee).

    Einer Registrierung von geographischen Bezeichnungen steht zudem generell das Allgemeininteresse entgegen, welches insbesondere darauf beruht, dass diese Bezeichnungen nicht nur die Qualität und andere Eigenschaften der betreffenden Warengruppen anzeigen, sondern auch die Vorlieben der Verbraucher in anderer Weise beeinflussen können, etwa dadurch, dass diese eine Verbindung zwischen den Waren bzw. Dienstleistungen und einem Ort herstellen, mit dem sie positiv besetzte Vorstellungen verbinden (EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 26 Chiemsee).

    Für die Frage der Schutzfähigkeit geographischer Herkunftsangaben ist daher maßgeblich, ob angesichts der objektiven Gesamtumstände, insbesondere der wirtschaftlichen Bedeutung des Ortes und der Infrastruktur der umliegenden Region, die Möglichkeit der Eröffnung von Betrieben zur Produktion der beanspruchten Waren bzw. zur Erbringung der beanspruchten Dienstleistungen vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 -Chiemsee).

    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist demnach nicht gegeben, sofern auszuschließen ist, dass die beanspruchten Waren und Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort in Verbindung gebracht werden können (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 - Chiemsee; GRUR 2010, 534, 536 - Pranahaus; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - Portland).

  • BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09
    Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11
    Grundsätzlich sind geographische Bezeichnungen eintragbar, die den Angesprochenen als solche nicht bekannt sind oder bei denen es wegen der Eigenschaften des bezeichneten Ortes wenig wahrscheinlich ist, dass das Publikum annehmen könnte, die Waren stammten von dort (BPatG, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder).

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Ney künftig tatsächlich landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellung oder Gaststätten und Pensionen ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006 - 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).

  • BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grönwohlder (Wort-Bild-Marke)" - geographische

    Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11
    Grundsätzlich sind geographische Bezeichnungen eintragbar, die den Angesprochenen als solche nicht bekannt sind oder bei denen es wegen der Eigenschaften des bezeichneten Ortes wenig wahrscheinlich ist, dass das Publikum annehmen könnte, die Waren stammten von dort (BPatG, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder).

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Ney künftig tatsächlich landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellung oder Gaststätten und Pensionen ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006 - 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11
    "Ney" ist auch kein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das die Verbraucher, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
    Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11
    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist demnach nicht gegeben, sofern auszuschließen ist, dass die beanspruchten Waren und Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort in Verbindung gebracht werden können (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 - Chiemsee; GRUR 2010, 534, 536 - Pranahaus; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - Portland).
  • BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04

    Lichtenauer Wellness

    Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11
    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Ney künftig tatsächlich landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellung oder Gaststätten und Pensionen ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006 - 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
  • BPatG, 28.10.2008 - 33 W (pat) 105/06

    Vierlinden

    Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11
    Die Markenstelle hat ihre Argumentation auf die Entscheidung des 33. Senats (GRUR 2009, 491 - Vierlinden) gestützt.
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11
    Das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist demnach nicht gegeben, sofern auszuschließen ist, dass die beanspruchten Waren und Dienstleistungen mit dem als solchen erkennbaren Ort in Verbindung gebracht werden können (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31-34 - Chiemsee; GRUR 2010, 534, 536 - Pranahaus; BPatG GRUR 2006, 509, 510 - Portland).
  • BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Lönneberga" - kein

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Lönneberga künftig tatsächlich Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellug ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 19. November 2012, 27 W (pat) 571/11 - Ney; Beschl. v. 27. Januar 2009, 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011, 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006, 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
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