Rechtsprechung
BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 11/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 PatG
Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Hosentasche mit Schleife)/Bildmarke (Schleife)" - teilweise Dienstleistungsidentität, teilweise Dienstleistungsähnlichkeit - keine klangliche, bildliche und begriffliche Verwechslungsgefahr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Verwechslungsgefahr einer eingetragenen Bildmarke gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG hinsichtlich Ähnlichkeit der Zeichen, Waren oder Dienstleistungen (hier: stilisiertes "C" oder "e")
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Hosentasche mit Schleife)/Bildmarke (Schleife)" - teilweise Dienstleistungsidentität, teilweise Dienstleistungsähnlichkeit - keine klangliche, bildliche und begriffliche Verwechslungsgefahr
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Hosentasche mit Schleife)/Bildmarke (Schleife)" - teilweise Dienstleistungsidentität, teilweise Dienstleistungsähnlichkeit - keine klangliche, bildliche und begriffliche Verwechslungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11
Bogner B/Barbie B
Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 11/12
Dem grafisch stilisierten Widerspruchszeichen ist nicht warenbezogener Symbolgehalt, insbesondere keine Aussage zur Konfektionsgröße zuzuordnen (vgl. BGH GRUR 2012, 930 (27) - Bogner B/Barbie B).aa) Dabei kann hinsichtlich klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit dahinstehen, ob die Widerspruchsmarke nur im Hinblick auf ihre grafische Gestaltung eingetragen worden ist (so BGH GRUR 2012, 930 (29) - Bogner B/Barbie B).
- BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 11/12
1) Die Bildwirkung von Marken lässt im Unterschied zum gesprochenen Wort, das unklar wahrgenommen werden kann und schnell verklingt, in der Regel eine genauere und sogar wiederholte Zeichenaufnahme zu (vgl. BPatG GRUR 2004, 950, 954 GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal).2) GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal).
- BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 11/12
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 22) - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz). - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 11/12
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 22) - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz). - BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00
"DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …
Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 11/12
3) Je kürzer oder übersichtlicher ein Zeichen ist, desto differenzierter vermag das Publikum einzelne bildliche Gestaltungsmerkmale wahrzunehmen und in Erinnerung zu behalten (vgl. BGH GRUR 2002, 1067, 1070 - DKV/OKV;… Ströbele/Hacker, a.a.O., § 9 Rn. 178).