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BPatG, 19.12.2001 - 32 W (pat) 172/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98
LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 19.12.2001 - 32 W (pat) 172/01
Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, fehlt es nicht an der erforderlichen Unterscheidungseignung (vgl. BGH GRUR 2000, 722 - LOGO m.w.Nachw.). - BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95
"a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen …
Auszug aus BPatG, 19.12.2001 - 32 W (pat) 172/01
Deutungen im Sinn der Verwendung von zwei Teigen oder einer (teilweisen) Glasur erfordern jedenfalls solche Denkprozesse, dass es "black and white" in Bezug auf die beanspruchten Waren an einer eindeutig warenbeschreibenden Aussage fehlt (vgl. BGH GRUR 1997, 627 - ? la carte). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 19.12.2001 - 32 W (pat) 172/01
Es handelt sich auch nicht um eine gebräuchliche Wortkombination der deutschen oder englischen Sprache, die der Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel versteht würde (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; 1999, 1093 - FOR YOU m.w.Nachw.).
- BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96
FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis
Auszug aus BPatG, 19.12.2001 - 32 W (pat) 172/01
Es handelt sich auch nicht um eine gebräuchliche Wortkombination der deutschen oder englischen Sprache, die der Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel versteht würde (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; 1999, 1093 - FOR YOU m.w.Nachw.). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 19.12.2001 - 32 W (pat) 172/01
Die wörtlich aus Art. 3 Abs. 1 lit. c MarkenRL übernommene Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gebietet die Versagung der Eintragung auch dann, wenn eine noch nicht feststellbare Benutzung als Sachangabe jederzeit erfolgen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGH WRP 2001, 692, 694 - Test ist). - BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98
Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf
Auszug aus BPatG, 19.12.2001 - 32 W (pat) 172/01
Die wörtlich aus Art. 3 Abs. 1 lit. c MarkenRL übernommene Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gebietet die Versagung der Eintragung auch dann, wenn eine noch nicht feststellbare Benutzung als Sachangabe jederzeit erfolgen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGH WRP 2001, 692, 694 - Test ist).