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   BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 91/06   

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BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 91/06 (https://dejure.org/2007,33572)
BPatG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 28 W (pat) 91/06 (https://dejure.org/2007,33572)
BPatG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 28 W (pat) 91/06 (https://dejure.org/2007,33572)
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  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00

    "Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 91/06
    Es ist aber zu berücksichtigen, dass eine Marke, die allein aus dem Erscheinungsbild der Ware selbst besteht, von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wie eine Wort- oder Bildmarke, die vom Erscheinungsbild der mit ihr gekennzeichneten Waren unabhängig ist (vgl. EuGH GRUR Int. 2006, 842, Rdn. 25 - Form eines Bonbons II; EuG, Urteil vom 10. Oktober 2007 in der Rechtssache T-460/05, Rdn. 37 - Form eines Lautsprechers, veröffentlicht unter curia.eu.int.doc; BGH GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 91/06
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung die Eignung einer Marke, die von der Anmeldung umfassten Waren als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH MarkenR 2007, 437, Rdn. 34 - Rotweiße, rechteckige Tablette; BGH WRP 2008, 107, Rdn. 23 - Fronthaube).
  • EuG, 10.10.2007 - T-460/05

    'Bang & Olufsen / HABM (Forme d''un haut-parleur)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 91/06
    Es ist aber zu berücksichtigen, dass eine Marke, die allein aus dem Erscheinungsbild der Ware selbst besteht, von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wie eine Wort- oder Bildmarke, die vom Erscheinungsbild der mit ihr gekennzeichneten Waren unabhängig ist (vgl. EuGH GRUR Int. 2006, 842, Rdn. 25 - Form eines Bonbons II; EuG, Urteil vom 10. Oktober 2007 in der Rechtssache T-460/05, Rdn. 37 - Form eines Lautsprechers, veröffentlicht unter curia.eu.int.doc; BGH GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 91/06
    Die erforderliche markenrechtliche Unterscheidungskraft besitzt eine Warenformmarke nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung daher nur dann, wenn sie erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, Rdn. 31 - Standbeutel).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-24/05

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE RECHTSMITTEL DER AUGUST STORCK KG GEGEN DIE URTEILE DES

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 91/06
    Es ist aber zu berücksichtigen, dass eine Marke, die allein aus dem Erscheinungsbild der Ware selbst besteht, von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wie eine Wort- oder Bildmarke, die vom Erscheinungsbild der mit ihr gekennzeichneten Waren unabhängig ist (vgl. EuGH GRUR Int. 2006, 842, Rdn. 25 - Form eines Bonbons II; EuG, Urteil vom 10. Oktober 2007 in der Rechtssache T-460/05, Rdn. 37 - Form eines Lautsprechers, veröffentlicht unter curia.eu.int.doc; BGH GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 91/06
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung die Eignung einer Marke, die von der Anmeldung umfassten Waren als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH MarkenR 2007, 437, Rdn. 34 - Rotweiße, rechteckige Tablette; BGH WRP 2008, 107, Rdn. 23 - Fronthaube).
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