Rechtsprechung
   BPatG, 19.12.2018 - 9 W (pat) 11/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47774
BPatG, 19.12.2018 - 9 W (pat) 11/18 (https://dejure.org/2018,47774)
BPatG, Entscheidung vom 19.12.2018 - 9 W (pat) 11/18 (https://dejure.org/2018,47774)
BPatG, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 9 W (pat) 11/18 (https://dejure.org/2018,47774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,47774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 19.12.2018 - 9 W (pat) 11/18
    Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 19.12.2018 - 9 W (pat) 11/18
    Dazu ist zu ermitteln, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellte technische Lehre ergibt, wobei der Fachmann auch die Beschreibung und Zeichnung heranzuziehen hat (BGH GRUR 2007, 859 - Informationsübermittlungsverfahren).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BPatG, 19.12.2018 - 9 W (pat) 11/18
    Darüber hinaus darf allein aus Ausführungsbeispielen nicht auf ein engeres Verständnis des Patentanspruchs geschlossen werden (BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 19.12.2018 - 9 W (pat) 11/18
    Für die Angaben der Beschreibung der Aufgabe der Erfindung gilt jedoch wie auch sonst für die Beschreibung der Vorrang des Patentanspruchs gegenüber dem übrigen Inhalt der Patentschrift (vgl. BGH GRUR 2010, 602, Rn. 27 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 19.12.2018 - 9 W (pat) 11/18
    Die Prüfung der Patentfähigkeit erfordert regelmäßig eine Auslegung des Patentanspruchs, bei der dessen Sinngehalt in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, zu bestimmen sind (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09

    Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent:

    Auszug aus BPatG, 19.12.2018 - 9 W (pat) 11/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH dient die Bestimmung des technischen Problems (der Aufgabe) dazu, den Ausgangspunkt der fachmännischen Bemühungen um eine Bereicherung des Stands der Technik ohne Kenntnis der Erfindung zu lokalisieren, um bei der anschließenden und hiervon zu trennenden Prüfung der Patentfähigkeit zu bewerten, ob die dafür vorgeschlagene Lösung durch den Stand der Technik nahegelegt war oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2018, Rn. 10, X ZR 44/16; GRUR 2015, 356, Rn. 9 - Repaglinid).
  • BGH, 13.03.2018 - X ZR 44/16

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Herstellung der feuerfesten Zustellung einer

    Auszug aus BPatG, 19.12.2018 - 9 W (pat) 11/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH dient die Bestimmung des technischen Problems (der Aufgabe) dazu, den Ausgangspunkt der fachmännischen Bemühungen um eine Bereicherung des Stands der Technik ohne Kenntnis der Erfindung zu lokalisieren, um bei der anschließenden und hiervon zu trennenden Prüfung der Patentfähigkeit zu bewerten, ob die dafür vorgeschlagene Lösung durch den Stand der Technik nahegelegt war oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2018, Rn. 10, X ZR 44/16; GRUR 2015, 356, Rn. 9 - Repaglinid).
  • BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16

    Richten eines Patentanspruchs als Sachanspruch auf eine Vorrichtung zur

    Auszug aus BPatG, 19.12.2018 - 9 W (pat) 11/18
    Auch ist nach Überzeugung des Senats die von der Einsprechenden in der Verhandlung genannte höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH GRUR 2018, 1128 - Gurtstraffer) nicht einschlägig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht