Rechtsprechung
   BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22664
BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06 (https://dejure.org/2011,22664)
BPatG, Entscheidung vom 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06 (https://dejure.org/2011,22664)
BPatG, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 10 W (pat) 21/06 (https://dejure.org/2011,22664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 3 Nr 4 PatG, § 49 PatG, § 74 PatG, § 10 PatV
    Patentbeschwerdeverfahren - "Aufreißdeckel" - zur Beschwerdeberechtigung im Erteilungsverfahren - in besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Beschwerdeberechtigung des nicht am Erteilungsverfahren beteiligten Dritten gegen den Erteilungsbeschluss zu bejahen sein

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Aufreißdeckel" - zur Beschwerdeberechtigung im Erteilungsverfahren - in besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Beschwerdeberechtigung des nicht am Erteilungsverfahren beteiligten Dritten gegen den Erteilungsbeschluss zu bejahen sein

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Aufreißdeckel" - zur Beschwerdeberechtigung im Erteilungsverfahren - in besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Beschwerdeberechtigung des nicht am Erteilungsverfahren beteiligten Dritten gegen den Erteilungsbeschluss zu bejahen sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Patentbeschwerdeverfahren - "Aufreißdeckel" - zur Beschwerdeberechtigung im Erteilungsverfahren - in besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Beschwerdeberechtigung des nicht am Erteilungsverfahren beteiligten Dritten gegen den Erteilungsbeschluss zu bejahen sein

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
    In besonders gelagerten Ausnahmefällen, in denen ein sachlicher Zusammenhang der den Dritten betreffenden Angaben in der Beschreibung mit der Erfindung nicht erkennbar ist, sie auf der Hand liegend falsch sind oder sich als eine unzulässige Schmähung darstellen, kann eine Beschwerdeberechtigung des nicht am Erteilungsverfahren beteiligten Dritten gegen den Erteilungsbeschluss zu bejahen sein (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009, I ZR 46/07, GRUR 2010, 253 - Fischdosendeckel).

    Die von der Beschwerdeführerin ebenfalls betriebene und gegen die Patentinhaberin gerichtete Klage vor den Zivilgerichten, mit der sie die Patentinhaberin aus wettbewerbs- und deliktsrechtlichen Gründen zur Unterlassung und Beseitigung der angegriffenen Textstellen der Patentschrift verpflichten wollte, wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen (Urt. v. 10.12.2009, I ZR 46/07, GRUR 2010, 253 = …

    Soweit die Beteiligung Dritter am Patenterteilungsverfahren ausgeschlossen ist, können diese auch nicht mit Erfolg geltend machen, insoweit beschwert, d. h. in ihren Rechten verletzt zu sein (vgl. BGH I ZR 46/07 vom 10.12.2009, S. 12, GRUR 2010, 253 - Fischdosendeckel).

    Die entsprechenden Bestimmungen im Patentgesetz, wie sie oben benannt wurden, sind das Ergebnis einer Abwägung zwischen dem Interesse an in angemessenen Zeiträumen zu erledigenden Verwaltungsverfahren und den Interessen Dritter, die möglicherweise durch deren Ausschluss vom Verfahren beeinträchtigt werden können (vgl. so BGH NJW 2008, 996, Tz. 16 und BGH vom 10.12.2009, a. a. O., S. 8 - Fischdosendeckel).

    c) Auch ein besonders gelagerter Ausnahmefall (vgl. BGH I ZR 46/07 v. 10.12.2009, a. a. O., Tz. 24 - Fischdosendeckel), in dem ein sachlicher Zusammenhang der den Dritten betreffenden Angaben in der Beschreibung mit der Erfindung nicht erkennbar ist, sie auf der Hand liegend falsch sind oder sich als eine unzulässige Schmähung darstellen und der eine Beschwerdeberechtigung des nicht am Erteilungsverfahren beteiligten Dritten als möglich erscheinen lässt, liegt hier noch nicht vor.

    Die Gründe für diese Beteiligtenfähigkeit müssen sich dann aus Kriterien ergeben, die allgemein für staatliches Handeln von Bedeutung sind (vgl. BGH I ZR 46/07 v. 10.12.2009, a. a. O., S. 13 - Fischdosendeckel).

    Danach ist es nicht erlaubt, ohne weiteres als falsch erkennbare Angaben (offensichtliche Unrichtigkeiten bzw. unzulässige Schmähungen), insbesondere dann, wenn sie nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der Erfindung stehen, in der Beschreibung zu belassen bzw. diese unverändert zu veröffentlichen (BGH I ZR 46/07 v. 10.12.2009, a. a. O., Tz. 24 - Fischdosendeckel, unter Verweis auf BGH NJW 2008, 996 Tz. 17).

    Von unrichtigen Textstellen haben sich in den parallel anhängigen zivilrechtlichen Verfahren die Gerichte erst nach Einholung von Sachverständigengutachten zu überzeugen vermocht (siehe BGH vom 10.12.2009, a. a. O., Seite 13 - Fischdosendeckel).

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
    Die entsprechenden Bestimmungen im Patentgesetz, wie sie oben benannt wurden, sind das Ergebnis einer Abwägung zwischen dem Interesse an in angemessenen Zeiträumen zu erledigenden Verwaltungsverfahren und den Interessen Dritter, die möglicherweise durch deren Ausschluss vom Verfahren beeinträchtigt werden können (vgl. so BGH NJW 2008, 996, Tz. 16 und BGH vom 10.12.2009, a. a. O., S. 8 - Fischdosendeckel).

    Danach ist es nicht erlaubt, ohne weiteres als falsch erkennbare Angaben (offensichtliche Unrichtigkeiten bzw. unzulässige Schmähungen), insbesondere dann, wenn sie nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der Erfindung stehen, in der Beschreibung zu belassen bzw. diese unverändert zu veröffentlichen (BGH I ZR 46/07 v. 10.12.2009, a. a. O., Tz. 24 - Fischdosendeckel, unter Verweis auf BGH NJW 2008, 996 Tz. 17).

  • BPatG, 18.04.2001 - 8 W (pat) 38/00
    Auszug aus BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
    Nach § 10 Abs. 3 Satz 1 PatV (entspricht der zur Zeit der vorliegenden Anmeldung in Kraft befindlichen Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 PatAnmV a. F.) sind in die Beschreibung keine Angaben aufzunehmen, die zum Erläutern der Erfindung offensichtlich nicht notwendig sind, wozu auch ohne weiteres erkennbar falsche Angaben gehören (vgl. Busse, PatG, 6. Aufl., § 34 RdNr. 109) sowie solche mit unsachlichem bzw. polemischem Inhalt (vgl. BPatG, Beschl. v. 18.4. 2001, 8 W (pat) 38/00, in juris).
  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
    Es kann aber, wenn es aufgrund der Vorschriften eine Änderung der Beschreibung für geboten hält, die der Anmelder nicht vornimmt, die Anmeldung zurückweisen (vgl. BGHZ 105, 381, 382 ff. - Verschlussvorrichtung für Gießpfannen).
  • BPatG, 06.10.2005 - 10 W (pat) 1/04
    Auszug aus BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht es in echten Streitverfahren, die auf Antrag eines Beteiligten eingeleitet werden, wie beispielsweise Akteneinsichtsverfahren (vgl. BGH GRUR 1994, 104 - Akteneinsicht XIII) oder Umschreibungsverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse BlPMZ 2001, 354, 356 - Umschreibungsantrag; BPatGE 49, 136, 141 - Umschreibung/Rechtliches Gehör II; zuletzt Beschluss vom 25. Februar 2010, 10 W (pat) 43/08), in der Regel der Billigkeit, den Ausgang des Verfahrens bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen.
  • BPatG, 07.12.2009 - 10 W (pat) 1/07
    Auszug aus BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
    Abgesehen davon, dass die Beschwerde gemäß § 73 Abs. 1 PatG nur gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Patentabteilungen stattfindet und das Schreiben vom Präsidenten des Patentamts stammt, so dass einer so verstandenen Beschwerde die Statthaftigkeit fehlt (wobei es aber bei ausreichend engem Zusammenhang mit der Tätigkeit der Prüfungsstellen Ausnahmen geben mag, vgl. Senatsbeschluss GRUR 2011, 48 -Prioritätsbescheinigung, unter II.1.), fehlt einer solchen Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis.
  • BPatG, 25.02.2010 - 10 W (pat) 43/08

    Patentbeschwerdeverfahren - Umschreibung - zum Nachweis des Rechtsübergangs

    Auszug aus BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht es in echten Streitverfahren, die auf Antrag eines Beteiligten eingeleitet werden, wie beispielsweise Akteneinsichtsverfahren (vgl. BGH GRUR 1994, 104 - Akteneinsicht XIII) oder Umschreibungsverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse BlPMZ 2001, 354, 356 - Umschreibungsantrag; BPatGE 49, 136, 141 - Umschreibung/Rechtliches Gehör II; zuletzt Beschluss vom 25. Februar 2010, 10 W (pat) 43/08), in der Regel der Billigkeit, den Ausgang des Verfahrens bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
    Insofern ist das jedes Staatshandeln erfassende Sachlichkeitsgebot zu nennen (vgl. BVerfGE 57, 1, 8).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht es in echten Streitverfahren, die auf Antrag eines Beteiligten eingeleitet werden, wie beispielsweise Akteneinsichtsverfahren (vgl. BGH GRUR 1994, 104 - Akteneinsicht XIII) oder Umschreibungsverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse BlPMZ 2001, 354, 356 - Umschreibungsantrag; BPatGE 49, 136, 141 - Umschreibung/Rechtliches Gehör II; zuletzt Beschluss vom 25. Februar 2010, 10 W (pat) 43/08), in der Regel der Billigkeit, den Ausgang des Verfahrens bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen.
  • BPatG, 19.10.1994 - 4 W (pat) 83/93
    Auszug aus BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
    Die Frage nach der Beteiligung ist im Verfahren vor dem Patentgericht grundsätzlich nach förmlichen Gesichtspunkten zu bestimmen (vgl. BPatG vom 19. Oktober 1994, 4 W (pat) 83/93, BlPMZ 1995, 216).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 5 C 05.2633

    Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Produktkritik;

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931

    Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Unterlassungsanspruch;

  • BPatG, 10.11.2015 - 7 W (pat) 33/14

    Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der

    b) Nachdem das Begehren des Antragstellers als Klage beim Patentgericht von vornherein nicht statthaft ist, entspricht es völlig herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass das verwiesene Verfahren der der Sache am besten entsprechenden Verfahrensart zuzuordnen ist (vgl. Baumbach/Hartmann, a. a. O., GVG § 17b Rdn. 5; Senatsentscheidung vom 20. Januar 2011 - 10 W (pat) 21/06 (unter II.1.a), BPatGE 52, 256 - Aufreißdeckel).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht