Rechtsprechung
BPatG, 20.01.2014 - 8 W (pat) 16/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 PatG, § 59 PatG, § 61 PatG
Patenteinspruchsverfahren - "Sägeblatt für das Metallschneiden" - zur Erledigung des Einspruchs- bzw. Einspruchsbeschwerdeverfahren: Erledigung in der Hauptsache - zum Rechtsschutzbedürfnis der Einsprechenden und der Patentinhaberin - rewis.io
Patenteinspruchsverfahren - "Sägeblatt für das Metallschneiden" - zur Erledigung des Einspruchs- bzw. Einspruchsbeschwerdeverfahren: Erledigung in der Hauptsache - zum Rechtsschutzbedürfnis der Einsprechenden und der Patentinhaberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BPatG, 16.03.2000 - 20 W (pat) 83/99
Auszug aus BPatG, 20.01.2014 - 8 W (pat) 16/10
Da im Übrigen ein Anmelder nach der Spruchpraxis des Senats auch zur Fortsetzung des Erteilungsverfahrens bzw. eines Erteilungsbeschwerdeverfahrens Umstände darzulegen hat, aus denen sich ein Rechtsschutzbedürfnis an der rückwirkenden Patenterteilung ergeben kann, wenn die Patentschutzdauer während des Erteilungs- oder Beschwerdeverfahrens abgelaufen ist (vgl. a. BPatG GRUR 2000, 1017, re. - BGH, 17.04.1997 - X ZB 10/96
"Vornapf"; Fortsetzung des Einspruchsverfahrens nach Erlöschen eines Patents …
Auszug aus BPatG, 20.01.2014 - 8 W (pat) 16/10
Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Verfahren über den Einspruch und damit das Verfahren über die Beschwerde der Einsprechenden erledigt (vgl. dazu ausführlich BPatG (21. Sen.) GRUR 2010, 363, 364 - Radauswuchtmaschine ; BlfPMZ 2011, 384 - Optische Inspektion von Rohrleitungen; BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; BGH GRUR 2012, 1071 - Sondensystem). - BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
Auszug aus BPatG, 20.01.2014 - 8 W (pat) 16/10
Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Verfahren über den Einspruch und damit das Verfahren über die Beschwerde der Einsprechenden erledigt (vgl. dazu ausführlich BPatG (21. Sen.) GRUR 2010, 363, 364 - Radauswuchtmaschine ; BlfPMZ 2011, 384 - Optische Inspektion von Rohrleitungen; BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; BGH GRUR 2012, 1071 - Sondensystem). - BGH, 26.06.2012 - X ZB 4/11
Sondensystem
Auszug aus BPatG, 20.01.2014 - 8 W (pat) 16/10
Da die Einsprechende kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis für einen rückwirkenden Widerruf geltend gemacht hat und ein solches auch nicht erkennbar ist, ist das Verfahren über den Einspruch und damit das Verfahren über die Beschwerde der Einsprechenden erledigt (vgl. dazu ausführlich BPatG (21. Sen.) GRUR 2010, 363, 364 - Radauswuchtmaschine ; BlfPMZ 2011, 384 - Optische Inspektion von Rohrleitungen; BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; BGH GRUR 2012, 1071 - Sondensystem).
- BPatG, 19.04.2017 - 19 W (pat) 26/17
Anforderungen an eine Feststellung der Erledigung eines Einspruchs- u. …
Für eine neben der Erledigung der Hauptsache gesonderte Erledigung des Beschwerdeverfahrens bzw. für die Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens mit dem Ziel eines feststellenden Beschlusses über die Rechtsbeständigkeit des Patents für die Zeit vor seinem Erlöschen, besteht nach Auffassung des Senats kein Raum mehr (abw. von BPatG, Beschluss vom 20. Januar 2014, 8 W (pat) 16/10, Mitt. - BPatG, 20.03.2017 - 19 W (pat) 27/17 Für eine neben der Erledigung der Hauptsache gesonderte Erledigung des durch die Beschwerde des Patentinhabers eingeleiteten Beschwerdeverfahrens bzw. für die Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens mit dem Ziel eines feststellenden Beschlusses über die Rechtsbeständigkeit des Patents für die Zeit vor seinem Erlöschen, besteht nach Auffassung des Senats kein Raum mehr (abw. von BPatG, Beschluss vom 20. Januar 2014, 8 W (pat) 16/10, Mitt.