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   BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 132/00   

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https://dejure.org/2001,22929
BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 132/00 (https://dejure.org/2001,22929)
BPatG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 33 W (pat) 132/00 (https://dejure.org/2001,22929)
BPatG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 33 W (pat) 132/00 (https://dejure.org/2001,22929)
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  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 132/00
    Nach § 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG sind Abweichungen von der eingetragenen Markenform unschädlich, wenn der angesprochene Verkehr, sofern er die Widerspruchsmarke in der eingetragenen Form kennt, in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (vgl BGH GRUR 1986, 892 - Gaucho; BGH aaO - Kornkammer) und den zugefügten Bestandteilen keine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimisst (BGH GRUR 1999, 54 - Holtkamp).
  • BGH, 07.06.1978 - I ZR 125/76

    Löschung eines im Warenverzeichnis enthaltenen Oberbegriffs - Anforderungen an

    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 132/00
    Der BGH spricht dabei vom "gleichen" Bereich, dem die unterschiedlichen Dienstleistungen eines Oberbegriffs angehören müssen, und stellt hierzu auf Verkehrsauffassung, Eigenschaften und Zweck ab (BGH GRUR 1978, 647 - TIGRESS; 1990, 39 - Taurus; 1994, 512 - Simmenthal).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 291/91

    "Simmenthal"; Zumutbarkeit der anderweitigen Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 132/00
    Der BGH spricht dabei vom "gleichen" Bereich, dem die unterschiedlichen Dienstleistungen eines Oberbegriffs angehören müssen, und stellt hierzu auf Verkehrsauffassung, Eigenschaften und Zweck ab (BGH GRUR 1978, 647 - TIGRESS; 1990, 39 - Taurus; 1994, 512 - Simmenthal).
  • BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87

    "Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 132/00
    Der BGH spricht dabei vom "gleichen" Bereich, dem die unterschiedlichen Dienstleistungen eines Oberbegriffs angehören müssen, und stellt hierzu auf Verkehrsauffassung, Eigenschaften und Zweck ab (BGH GRUR 1978, 647 - TIGRESS; 1990, 39 - Taurus; 1994, 512 - Simmenthal).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 132/00
    Die zum Wort hinzugefügten unterschiedlich schraffierten und sich teilweise überlappenden Rechtecke verändern den kennzeichnenden Charakter der Wortmarke UBIS ebensowenig wie ein farbig und plastisch ausgestalteter i-Punkt (BGH GRUR 2000, 1038 - Kornkammer).
  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84

    "Gaucho"; Benutzung eines Bildzeichens

    Auszug aus BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 132/00
    Nach § 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG sind Abweichungen von der eingetragenen Markenform unschädlich, wenn der angesprochene Verkehr, sofern er die Widerspruchsmarke in der eingetragenen Form kennt, in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (vgl BGH GRUR 1986, 892 - Gaucho; BGH aaO - Kornkammer) und den zugefügten Bestandteilen keine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimisst (BGH GRUR 1999, 54 - Holtkamp).
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