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BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04
Dabei ist das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft nicht auf konkret Merkmale der Waren oder Dienstleistungen beschreibende Angaben beschränkt (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; BGH GRUR 2001, 1151f - marktfrisch; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice). - BPatG, 03.03.2004 - 28 W (pat) 296/03
Auszug aus BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04
Das weitere Markenwort "PLUS" bedeutet "Plus, Mehr, Vorteil" (…vgl. Duden a. a. O. S. 1220) und wird vielfach in der Werbung verwendet, um auszudrücken, dass ein Plus, ein Mehr von etwas geboten wird, also eine zusätzliche, größere und bessere Leistung als vergleichbare Waren oder Dienstleistungen (st. Rspr. des BPatG vgl. 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus; 28 W (pat) 296/03 - PLUS; Zusammenfassungen veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04
Dabei ist das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft nicht auf konkret Merkmale der Waren oder Dienstleistungen beschreibende Angaben beschränkt (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; BGH GRUR 2001, 1151f - marktfrisch; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
- BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04
Durch die bildliche Gestaltung der um Schutz nachsuchenden IR-Marke entsteht hier bei Berücksichtigung aller ihrer gestalterischen Elemente in der Gesamtschau ein hinreichend deutlich hervortretender, eigenständiger Charakter; die Zeichengestaltung hebt sich von dem Üblichen ab (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK). - BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02
Farbige Arzneimittelkapsel
Auszug aus BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04
Durch die erfolgte farbige Registrierung wird der Schutzgegenstand der Marke auf die angegebene Farbgestaltung beschränkt (vgl. BGH GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04
Dabei ist das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft nicht auf konkret Merkmale der Waren oder Dienstleistungen beschreibende Angaben beschränkt (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; BGH GRUR 2001, 1151f - marktfrisch; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice). - BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98
Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf
Auszug aus BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04
So fehlt einer Wortmarke u. a. auch dann die Unterscheidungskraft, wenn sich ihr Aussagegehalt in einer bloßen Anpreisung oder Werbeaussage allgemeiner Art erschöpft (vgl. BGH GRUR 2001, 735, 736 - Test it.; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04
Dabei ist das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft nicht auf konkret Merkmale der Waren oder Dienstleistungen beschreibende Angaben beschränkt (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; BGH GRUR 2001, 1151f - marktfrisch; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice). - BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99
"BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes
Auszug aus BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04
Damit unterscheidet sich "Plus" auch von der BONUS II - Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2002, 816), denn die hier im Vordergrund stehende Aussage des Begriffes wird immer unzweideutig und auf die Waren/Dienstleistungen selbst bezogen, wohingegen mit dem Wort "Bonus" auch eine Zugabe, eine Gutschrift, also neben der Ware liegende Umstände gemeint sein können. - BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 51/04
Auszug aus BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04
Das weitere Markenwort "PLUS" bedeutet "Plus, Mehr, Vorteil" (…vgl. Duden a. a. O. S. 1220) und wird vielfach in der Werbung verwendet, um auszudrücken, dass ein Plus, ein Mehr von etwas geboten wird, also eine zusätzliche, größere und bessere Leistung als vergleichbare Waren oder Dienstleistungen (st. Rspr. des BPatG vgl. 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus; 28 W (pat) 296/03 - PLUS; Zusammenfassungen veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM). - BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00
"Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
- BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95
"Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke
- BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89
"NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke
- EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
- BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95
Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs