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   BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16   

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BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16 (https://dejure.org/2018,9826)
BPatG, Entscheidung vom 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16 (https://dejure.org/2018,9826)
BPatG, Entscheidung vom 20. März 2018 - 29 W (pat) 521/16 (https://dejure.org/2018,9826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Anmeldung der Bezeichnung "Schanzer Autohaus" als Wortmarke; Fehlen einer Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schanzer Autohaus" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH, GRUR 2004, 680 Rn. 35, 36 - Campina Melkunie/HABM [BIOMILD]; GRUR 2004, 674, Rn. 54 u. 95 - Postkantoor; GRUR 2004, 146, Rn. 31 - Wrigley/HABM [DOUBLEMINT]).

    Ein Zeichen besitzt dann keine Unterscheidungskraft, wenn der angesprochene Verkehr ihm lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Nr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn es aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache besteht, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH a. a. O. Rn. 12 - OUI; a. a. O. Rn. 21 - Gute Laune Drops).

    Für die Schutzfähigkeit kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob mögliche Wettbewerber auf das begehrte Zeichen angewiesen sind oder ob noch andere gleichwertige oder sogar gebräuchlichere Ausdrücke - wie z. B. hier "Ingolstädter Autohaus" - zur Verfügung stehen (EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 57, 101 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2006, 760 Rn. 13 - LOTTO).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16
    c) Bei der Prüfung der vorgenannten Schutzhindernisse ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Anmeldung (BGH GRUR 2013, 1143, 1144 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) und auf das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen, wobei es auf die Wahrnehmung des Handels und/oder eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der angesprochenen Verkehrskreise ankommt (EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister).

    Denn auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, a. a. O., Rn. 45 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 376, Rn. 19 - grill meister; WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche; GRUR 2011, 230 Rn. 12 - SUPERgirl).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH, GRUR 2004, 680 Rn. 35, 36 - Campina Melkunie/HABM [BIOMILD]; GRUR 2004, 674, Rn. 54 u. 95 - Postkantoor; GRUR 2004, 146, Rn. 31 - Wrigley/HABM [DOUBLEMINT]).

    Für die Schutzfähigkeit kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob mögliche Wettbewerber auf das begehrte Zeichen angewiesen sind oder ob noch andere gleichwertige oder sogar gebräuchlichere Ausdrücke - wie z. B. hier "Ingolstädter Autohaus" - zur Verfügung stehen (EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 57, 101 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2006, 760 Rn. 13 - LOTTO).

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16
    Sonstige Merkmale der Waren und Dienstleistungen in diesem Sinne sind alle solchen, die für den Waren- und Dienstleistungsverkehr irgendwie bedeutsame, nicht völlig nebensächliche Umstände mit Bezug auf die Ware oder Dienstleistung beschreiben (EuGH a. a. O., Rn. 28, [PRANAHAUS]; BGH GRUR 2012, 272 Rn. 14 - Rheinpark-Center- Neuss).

    Ein solcher enger beschreibender Bezug zwischen der Angabe einer Verkaufs- bzw. Angebotsstätte und bestimmten Waren ist jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um die ohne weiteres verständliche Bezeichnung einer üblichen Verkaufsstätte handelt und die konkret beanspruchten Waren dort auch üblicherweise vertrieben werden (vgl. hierzu BGH GRUR 2012, 272 Rn. 14 - Rheinpark-Center Neuss; BPatG, Beschluss vom 12.10.2010, 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; Beschluss vom 18.02.2010, 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; Beschluss vom 06.11.2004, 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; Beschluss vom 30.03.2004, 27 W (pat) 335/03 - Gardinenland), wovon vorliegend zweifellos auszugehen ist.

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16
    Denn auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, a. a. O., Rn. 45 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 376, Rn. 19 - grill meister; WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche; GRUR 2011, 230 Rn. 12 - SUPERgirl).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16
    Denn auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, a. a. O., Rn. 45 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 376, Rn. 19 - grill meister; WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche; GRUR 2011, 230 Rn. 12 - SUPERgirl).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Auszug aus BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16
    Denn auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, a. a. O., Rn. 45 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 376, Rn. 19 - grill meister; WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche; GRUR 2011, 230 Rn. 12 - SUPERgirl).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16
    Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass Bezeichnungen allgemeiner Betriebs- oder Vertriebsstätten in der Regel nicht gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zur unmittelbaren Beschreibung von dort hergestellten oder vertriebenen Waren geeignet sind (vgl. dazu BGH GRUR 1999, 988, 989 - HOUSE OF BLUES), stellen sie gleichwohl für diese Waren in der Regel keine unterscheidungskräftigen Angaben im Sinne konkreter betrieblicher Herkunftshinweise nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG dar.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH, GRUR 2004, 680 Rn. 35, 36 - Campina Melkunie/HABM [BIOMILD]; GRUR 2004, 674, Rn. 54 u. 95 - Postkantoor; GRUR 2004, 146, Rn. 31 - Wrigley/HABM [DOUBLEMINT]).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 20.03.2018 - 29 W (pat) 521/16
    c) Bei der Prüfung der vorgenannten Schutzhindernisse ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Anmeldung (BGH GRUR 2013, 1143, 1144 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) und auf das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen, wobei es auf die Wahrnehmung des Handels und/oder eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der angesprochenen Verkehrskreise ankommt (EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen"

  • BPatG, 16.11.2004 - 24 W (pat) 256/03
  • BPatG, 30.03.2004 - 27 W (pat) 335/03
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

  • BPatG, 18.02.2010 - 25 W (pat) 70/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "CHOCOLATERIA (nationale

  • BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOTEEMANUFAKTUR (Wort-Bild-Marke)" -

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

  • BPatG, 02.11.2011 - 29 W (pat) 545/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "fine selection (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

  • BPatG, 04.12.2012 - 33 W (pat) 47/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "WPControl" - Freihaltungsbedürfnis -

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 39/16

    Schokoladenstäbchen III - Entziehung des Schutzes für eine IR-Marke:

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BPatG, 26.11.2018 - 26 W (pat) 63/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Flatterich (Wort-Bild-Marke)" -

    Da eine Markeneintragung zu einem bundesweiten Ausschließlichkeitsrecht führt, steht ihr auch ein regional begrenztes Schutzhindernis entgegen (BPatG 29 W (pat) 521/16 - Schanzer Autohaus; GRUR 2013, 379, 380 - Gehendes Ampelmännchen; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 8 Rdnr. 498; Kur/v. Bomhard/Albrecht, Markenrecht, § 8 Rdnr. 534; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 8 Rdnr. 573; Schrader, WRP 2000, 69, 76).
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