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   BPatG, 20.03.2019 - 28 W (pat) 31/18   

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BPatG, 20.03.2019 - 28 W (pat) 31/18 (https://dejure.org/2019,10431)
BPatG, Entscheidung vom 20.03.2019 - 28 W (pat) 31/18 (https://dejure.org/2019,10431)
BPatG, Entscheidung vom 20. März 2019 - 28 W (pat) 31/18 (https://dejure.org/2019,10431)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 28 W (pat) 31/18
    Kann dagegen einem Zeichen für die maßgeblichen Waren kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihm die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2013, 731, Rdnr. 13 - Kaleido; GRUR 2012, 270, Rdnr. 11 - Link economy; GRUR 2012, 1143, Rdnr. 9 - Starsat).

    Das gegenständliche Zeichen spielt auf ein E-Gokart an und stellt damit ein "sprechendes" Zeichen dar (vgl. hierzu BGH GRUR 2013, 731, Rdnr. 22 - Kaleido; GRUR 2016, 1300, Rdnr. 55 - Kinderstube).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 28 W (pat) 31/18
    Kann dagegen einem Zeichen für die maßgeblichen Waren kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihm die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2013, 731, Rdnr. 13 - Kaleido; GRUR 2012, 270, Rdnr. 11 - Link economy; GRUR 2012, 1143, Rdnr. 9 - Starsat).

    Es verfügt nach seinem Gesamteindruck erkennbar über einen zusätzlichen gewillkürten Gehalt, der von einer ausschließlich beschreibenden Angabe wegführt (vgl. BGH GRUR 2012, 1143, Rdnr. 10 - Starsat).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 28 W (pat) 31/18
    Kann dagegen einem Zeichen für die maßgeblichen Waren kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihm die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2013, 731, Rdnr. 13 - Kaleido; GRUR 2012, 270, Rdnr. 11 - Link economy; GRUR 2012, 1143, Rdnr. 9 - Starsat).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 28 W (pat) 31/18
    Sie erfüllt die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rdnr. 30 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 28 W (pat) 31/18
    Sie erfüllt die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rdnr. 30 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 12.11.2020 - 30 W (pat) 529/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "bankkart (Wort-Bildmarke) - Unterscheidungskraft,

    Nicht zuletzt sei insoweit auch eine Eintragung im Hinblick auf die Entscheidungen des BPatG 28 W (pat) 31/18 - , 30 W (pat) 42/16 - , 29 W (pat) 157/10 - sowie 30 W (pat) 533/17 - geboten, welche allein aufgrund ihrer mit der angemeldeten Marke durchaus vergleichbaren graphischen Ausgestaltung eingetragen worden seien.

    Der Hinweis auf die Entscheidung BPatG 28 W (pat) 31/18 vom 20. März 2019 - geht schon deshalb fehl, weil die Schutzfähigkeit des angemeldeten Zeichens in dieser Entscheidung nicht mit dessen graphischer Ausgestaltung, sondern damit begründet wurde, dass es nach seinem Gesamteindruck erkennbar über einen zusätzlichen gewillkürten Gehalt verfüge, der von einer ausschließlich beschreibenden Angabe wegführe.

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