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BPatG, 20.04.2005 - 28 W (pat) 91/03 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01
"S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers
Auszug aus BPatG, 20.04.2005 - 28 W (pat) 91/03
Bösgläubigkeit im Rechtssinne ist vor allem dann anzunehmen, wenn sich die Anmeldung als sittenwidrige Behinderung eines Dritten darstellt, der das Zeichen in der Vergangenheit benutzt hat, wobei das sittenwidrige Verhalten des Anmelders vor allem darin liegen kann, dass er das Zeichen ohne hinreichenden sachlichen Grund für gleiche Waren hat eintragen lassen und dabei in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers und mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand wettbewerbswidrig zu stören oder dem Vorbenutzer den weiteren Zeichengebrauch zu sperren (vgl. etwa BGH GRUR 2004, 510 - S 100).Zwar finden sich in der Rechtsprechung Beispiele, in denen auch ohne Vorliegen eines schutzwürdigen Besitzstandes des Wettbewerbers die Anmeldung einer Marke rechtsmissbräuchlich sein kann (vgl. BGH GRUR 2004, 510 - S 100; OLG München WRP 1996, 1056 - DOYUM).