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   BPatG, 20.04.2015 - 27 W (pat) 78/13   

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https://dejure.org/2015,8045
BPatG, 20.04.2015 - 27 W (pat) 78/13 (https://dejure.org/2015,8045)
BPatG, Entscheidung vom 20.04.2015 - 27 W (pat) 78/13 (https://dejure.org/2015,8045)
BPatG, Entscheidung vom 20. April 2015 - 27 W (pat) 78/13 (https://dejure.org/2015,8045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Prager Philharmoniker KSO" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der eingetragenen Wortmarke "Prager Philharmoniker KSO" i.R.d. Löschungsverfahrens wegen Bösgläubigkeit bei der Anmeldung

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Prager Philharmoniker KSO" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Prager Philharmoniker KSO" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09

    Stadtwerke Dachau

    Auszug aus BPatG, 20.04.2015 - 27 W (pat) 78/13
    Dabei kann in der Kombination eines allgemein gebräuchlichen und beschreibenden Begriffs wie "Philharmoniker" und einer geografischen Angabe ("Prager") ein Unterscheidungsmittel verstanden werden (BPatG BeckRS 2009, 29872 - Stadtwerke Dachau).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 20.04.2015 - 27 W (pat) 78/13
    Dem Markenschutz stehen Belange der Allgemeinheit (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607, Rn. 51 - Libertel) nicht entgegen, weil der Schutz der Marke auf die ganz konkrete Wortfolge beschränkt ist, und nicht gegenüber Kennzeichnungen oder sonstigen Angaben besteht, welche zwar ebenfalls den Wortbestandteil "Prager Philharmoniker" enthalten, aber nicht diesen konkreten Zusatz "KSO" der angegriffenen Marke aufweisen.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 20.04.2015 - 27 W (pat) 78/13
    Es ist daher nicht erlaubt, solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorzubehalten (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 - Windsurfing Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 20.04.2015 - 27 W (pat) 78/13
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG muss das angemeldete Zeichen zwar, um unter das dort genannte Eintragungshindernis zu fallen, "ausschließlich" aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung von Merkmalen der betreffenden Waren oder Dienstleistungen dienen können, doch verlangt dies nicht, dass diese die ausschließliche Bezeichnungsweise der fraglichen Merkmale sind (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500 LS 5, Tz. 57, 102 - Postkantoor).
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