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   BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09   

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BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09 (https://dejure.org/2010,23702)
BPatG, Entscheidung vom 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09 (https://dejure.org/2010,23702)
BPatG, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 25 W (pat) 113/09 (https://dejure.org/2010,23702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Naturgenuss" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Naturgenuss" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 [Tz. 19] - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 [Tz. 86] - Postkantoor).

    Dementsprechend hat der EuGH mehrfach eine strenge und vollständige, nicht auf ein Mindestmaß beschränkte Prüfung von absoluten Schutzhindernissen angemahnt, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (EuGH GRUR 2003, 606 [Tz. 59] - Libertel; GRUR 2004, 674 [Tz. 45] - Postkantoor; GRUR 2004, 1027 [Tz. 45] - Das Prinzip der Bequemlichkeit).

    Dies hat der EuGH mehrfach und zuletzt auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich nochmals bestätigt (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 (Nr. 47 - 51) - BioID; GRUR 2004, 674 (Nr. 42 - 44) - Postkantoor; GRUR 2004, 428 (Nr. 63) - Henkel).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 [Tz. 30, 31] - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 [Tz. 17] - FUSSBALL WM 2006).

    Dies hat der EuGH mehrfach und zuletzt auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich nochmals bestätigt (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 (Nr. 47 - 51) - BioID; GRUR 2004, 674 (Nr. 42 - 44) - Postkantoor; GRUR 2004, 428 (Nr. 63) - Henkel).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09
    Dies hat der EuGH mehrfach und zuletzt auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich nochmals bestätigt (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 (Nr. 47 - 51) - BioID; GRUR 2004, 674 (Nr. 42 - 44) - Postkantoor; GRUR 2004, 428 (Nr. 63) - Henkel).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09
    Dies entspricht auch der ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2008, 1093 (Nr. 18) - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09
    Dies entspricht auch der ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2008, 1093 (Nr. 18) - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09
    Dabei ist maßgeblich auf die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise abzustellen, wobei dies alle Kreise sind, in denen die fragliche Marke Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann, wobei es auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen ankommt (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 [Tz. 24] - SAT.2; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 8, Rdnr. 83 m. w. N.).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09
    Auch der BGH hat klargestellt, dass nicht nur eine summarische Prüfung erfolgen darf; vielmehr sind die Gesichtspunkte umfassend zu würdigen, wobei im Rahmen der strengen und umfassenden Prüfung zu berücksichtigen ist, dass auch eine geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2009, 949 [Tz. 11] - My World).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09
    Dementsprechend hat der EuGH mehrfach eine strenge und vollständige, nicht auf ein Mindestmaß beschränkte Prüfung von absoluten Schutzhindernissen angemahnt, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (EuGH GRUR 2003, 606 [Tz. 59] - Libertel; GRUR 2004, 674 [Tz. 45] - Postkantoor; GRUR 2004, 1027 [Tz. 45] - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 [Tz. 30, 31] - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 [Tz. 17] - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Auszug aus BPatG, 20.05.2010 - 25 W (pat) 113/09
    Mehrere Senate des BPatG, u. a. auch der erkennende Senat, haben sich zur Frage der Voreintragungen erst in jüngster Zeit intensiv auseinandergesetzt (vgl. dazu GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt), wobei in diesen Entscheidungen teilweise darauf hingewiesen wird, dass sich auch Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken verbieten, weil diese Marken durch ihre Nennung nicht verfahrensgegenständlich werden und deren Inhaber nach den markenrechtlichen Verfahrensbestimmungen auch nicht am Verfahren beteiligt werden können.
  • BPatG, 18.02.2004 - 26 W (pat) 155/02
  • BPatG, 14.06.2005 - 24 W (pat) 106/04
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BPatG, 28.04.2004 - 28 W (pat) 218/03
  • BPatG, 22.12.1999 - 28 W (pat) 54/99
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

  • BPatG, 25.11.2021 - 30 W (pat) 43/20
    Dies gilt ferner auch für weitere Begriffsbildungen wie zB "Natur Küche" oder "Naturgenuss", mit denen schlagwortartig auf eine natürliche (biologische) Zutaten verwendende und damit "natürliche(r)/naturbelassene(r) Küche" bzw. einen mit natürlichen Produkte/Zutaten verbundenen (besonderen) "natürlichen/naturbelassenen Genuss" hingewiesen wird (vgl. zu "Natur Küche" oder "Naturgenuss" BPatG 28 W (pat) 138/97 v. 14. Oktober 1998 - Natur Küche bzw. 25 W pat) 113/09 v. 20. Mai 2010 - Naturgenuss, BeckRS 2010, 16277).
  • BPatG, 25.11.2021 - 30 W (pat) 42/20
    Dies gilt ferner auch für weitere Begriffsbildungen wie zB "Natur Küche" oder "Naturgenuss", mit denen schlagwortartig auf eine natürliche (biologische) Zutaten verwendende und damit "natürliche(r)/naturbelassene(r) Küche" bzw. einen mit natürlichen Produkte/Zutaten verbundenen (besonderen) "natürlichen/naturbelassenen Genuss" hingewiesen wird (vgl. zu "Natur Küche" oder "Naturgenuss" BPatG 28 W (pat) 138/97 v. 14. Oktober 1998 - Natur Küche bzw. 25 W pat) 113/09 v. 20. Mai 2010 - Naturgenuss, BeckRS 2010, 16277).
  • BPatG, 18.04.2013 - 25 W (pat) 556/12

    Markenbeschwerdeverfahren - " VITAMINGENUSS " - keine Unterscheidungskraft

    Die Markenstelle verweist in ihrer Entscheidung noch auf diverse die jeweiligen Anmeldungen zurückweisenden Beschlüsse des Bundespatentgerichts mit dem Wortbestandteil "Genuss", wie "Naturgenuss" (Beschluss vom 20. Mai 2010, 25 W (pat) 113/09), "FrühstücksGenuss" (Beschluss vom 28. April 2004, 28 W (pat) 218/03), "Wintergenuss" (Beschluss vom 19. Mai 1999, 32 W (pat) 2/99) u.a.
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