Rechtsprechung
   BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19183
BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09 (https://dejure.org/2009,19183)
BPatG, Entscheidung vom 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09 (https://dejure.org/2009,19183)
BPatG, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 27 W (pat) 56/09 (https://dejure.org/2009,19183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Uni-Recht" nicht als Marke für Lehr- und Unterrichtsmittel eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Uni-Recht" nicht für Unterrichtsmittel als Marke eintragbar

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09
    Handelt es sich bei den beanspruchten Erzeugnissen und Angeboten um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist -unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten, die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 -Winnetou).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt eine solche inhaltliche Unschärfe und Mehrdeutigkeit aber nicht die Annahme, dass die so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen einem bestimmten individuellen Anbieter zugerechnet würden (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; Ströbele/Hacker, MarkenR, 8. Aufl., § 8 Rdn. 58).

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09
    Handelt es sich bei den beanspruchten Erzeugnissen und Angeboten um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist -unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten, die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 -Winnetou).

    In ihrer Gesamtheit eignet sich die Bezeichnung "Uni-Recht" ohne weiteres zur inhaltlichen Beschreibung von medialen Produkten (Waren oder Dienstleistungen), die sich in irgendeiner Form mit dem Thema Recht und Universität beschäftigen oder einen Bezug zur Herstellung solcher Produkte aufweisen können (vgl. BGH GRUR 2003, 342 -Winnetou).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09
    Die Hauptfunktion einer Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 1012 -BIOMILD; BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09
    Solche beschreibenden Angaben verstehen die Verbraucher nicht als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09
    Ob der Gesamtbegriff "Uni-Recht" lexikalisch nachweisbar ist oder gar bereits im vorgenannten Sinne verwendet wird, ist für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ohne jede Bedeutung (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09
    Die Hauptfunktion einer Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 1012 -BIOMILD; BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09
    Enthält eine Bezeichnung -wie hier einen beschreibenden Begriffsinhalt, der von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 -Henkel), ohne weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst wird, so ist ihr die Registrierung als Marke zu versagen.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09
    Handelt es sich bei den beanspruchten Erzeugnissen und Angeboten um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist -unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten, die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 -Winnetou).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09
    Die Prüfung, ob das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss -seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz -streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 20.07.2009 - 27 W (pat) 56/09
    Handelt es sich bei den beanspruchten Erzeugnissen und Angeboten um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist -unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den geringere Anforderungen gelten, die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 -Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 -Winnetou).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht