Rechtsprechung
BPatG, 20.07.2010 - 27 W (pat) 76/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 47 MarkenG, § 64a MarkenG, § 82 Abs 1 MarkenG, § 91 MarkenG, § 91 Abs 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr - Gesetzesunkenntnis oder Rechtsirrtum stellen keine Wiedereinsetzungsgründe dar - im Falle der Erkrankung des Antragsstellers besteht das Erfordernis der Beauftragung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung patentrechtlicher Verlängerungsgebühren
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr - Gesetzesunkenntnis oder Rechtsirrtum stellen keine Wiedereinsetzungsgründe dar - im Falle der Erkrankung des Antragsstellers besteht das Erfordernis der Beauftragung ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr - Gesetzesunkenntnis oder Rechtsirrtum stellen keine Wiedereinsetzungsgründe dar - im Falle der Erkrankung des Antragsstellers besteht das Erfordernis der Beauftragung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.08.2008 - I ZA 2/08
ATOZ
Auszug aus BPatG, 20.07.2010 - 27 W (pat) 76/10
Die Frage der Bedürftigkeit des Antragstellers kann daher ebenso dahingestellt bleiben wie die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob eine Verfahrenskostenhilfe im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren ausgeschlossen ist oder nicht (…so Ströbele/Hacker, a. a. O., § 82 Rdn. 12 ff.; a. A. BGH GRUR 2009, 88 - ATOZ ).