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   BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15   

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BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15 (https://dejure.org/2018,33008)
BPatG, Entscheidung vom 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15 (https://dejure.org/2018,33008)
BPatG, Entscheidung vom 20. September 2018 - 35 W (pat) 6/15 (https://dejure.org/2018,33008)
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  • BPatG, 15.04.2014 - 4 Ni 24/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zwischenwirbelimplantat" - am

    Auszug aus BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15
    Nachträgliche Entwicklungen lassen die für den Beginn des Verfahrens zu treffenden Bewertungen des Gegenstandswertes unberührt (vgl. Busse/Keukenschrijver, 8. Aufl., Rn. 59 zu § 17 GebrMG i. V. m. Rn. 68 zu § 84 PatG; BPatG GRUR 2014, 1135, 1136, Rz. 9 - "Zwischenwirbelimplantat").

    Da nachträgliche Entwicklungen eine zu Beginn des Löschungsverfahrens getroffene Bewertung des Gegenstandswertes unberührt lassen (vgl. BPatG GRUR 2014, 1135, 1136, Rz. 9 - "Zwischenwirbelimplantat"), ist es unerheblich, dass das Streitgebrauchsmuster nahezu vollständig gelöscht wurde.

  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 42/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15
    Der Antragsgrundsatz gilt zudem im Rahmen des Kostenausgleichsverfahrens nur mit Einschränkungen (vgl. MüKoZPO/Schulz, 5. Aufl., Bd. 1, § 104 Rn. 63 ff. und § 106 Rn. 7; BGH NJW 2006, 157, 159, Rz. 10), was hier dazu führt, dass der einschlägige, in Höhe von 3.380.000 EUR ermittelte Gegenstandswert auch bei der Kostenaufstellung der Antragsgegnerin zu berücksichtigen ist:.
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 93/11

    Schriftliches Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht: Grundsatz des

    Auszug aus BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15
    Die Antragstellerin hatte ausreichend Zeit, um ebenfalls weiter vorzutragen, weshalb der Senat nicht verpflichtet war, der Antragstellerin eine Äußerungsfrist zu setzen oder diese auf den beabsichtigten Termin der vorliegenden Beschlussfassung hinzuweisen (vgl. BGH GRUR-RR 2014, 136 ff. - "M BVB Metro-Tram").
  • BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15

    Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der

    Auszug aus BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15
    Die Antragstellerin traf insoweit die Darlegungslast (vgl. BGH NJW 2016, 2890 f., und BGH GRUR 2018, 740 f., Rz. 13 f. - "Gewohnt gute Qualität"), der sie aber nicht hinreichend nachgekommen ist.
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 243/16

    Begründung der wettbewerblichen Eigenart einer Dienstleistung mit den

    Auszug aus BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15
    Die Antragstellerin traf insoweit die Darlegungslast (vgl. BGH NJW 2016, 2890 f., und BGH GRUR 2018, 740 f., Rz. 13 f. - "Gewohnt gute Qualität"), der sie aber nicht hinreichend nachgekommen ist.
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15
    Er war daher so weit gefasst, dass jedes Produkt, das den Wirkstoff Clopidogrel-Besilat teilweise - und sei es auch nur in Form von Spuren - in kristalliner Form enthalten hätte, vom Schutzbereich des Streitgebrauchsmusters umfasst gewesen wäre (vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 779 ff. - "Mehrgangnabe").
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15
    Die Löschungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich handelt es sich bei diesen aber um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde, weshalb hier der Gebührentatbestand Nr. 2300 VV RVG einschlägig ist.
  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auszug aus BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15
    davon ausgegangen, dass es sich bei einem Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren, bei dem ein technischer Gegenstand anhand eines Standes der Technik zu beurteilen ist, grundsätzlich um ein schwieriges Verfahren handelt (vgl. BGH GRUR 2014, 206, 208, Rz. 25 - "Einkaufskühltasche").
  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 3/15

    Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im patentrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15
    Erheblich ist stattdessen, dass insgesamt drei Löschungsantragsteller die Vernichtung des vorliegenden Streitgebrauchsmusters betrieben hatten, was zusätzlich das besondere Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung des Streitgebrauchsmusters unterstreicht (vgl. z. B. BGH GRUR 2018, 654, 655 - "Ratschenschlüssel II").
  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

    Auszug aus BPatG, 20.09.2018 - 35 W (pat) 6/15
    Die Löschungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich handelt es sich bei diesen aber um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde, weshalb hier der Gebührentatbestand Nr. 2300 VV RVG einschlägig ist.
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