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   BPatG, 20.10.2006 - 3 Ni 7/06 (EU)   

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https://dejure.org/2006,16732
BPatG, 20.10.2006 - 3 Ni 7/06 (EU) (https://dejure.org/2006,16732)
BPatG, Entscheidung vom 20.10.2006 - 3 Ni 7/06 (EU) (https://dejure.org/2006,16732)
BPatG, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - 3 Ni 7/06 (EU) (https://dejure.org/2006,16732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer unzulässigen Erweiterung des Schutzbereichs eines europäischen Patents durch die Erhebung einer Nichtigkeitsklage; Sinn und Zweck des § 81 Abs. 2 Patentgesetz (PatG); Vorrang von Einspruchsverfahren vor den Nichtigkeitsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 261
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.1996 - X ZR 76/93

    "Bogensegment"; Beschränkung der Geltung eines europäischen Patents

    Auszug aus BPatG, 20.10.2006 - 3 Ni 7/06
    Die unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs eines europäischen Patents, die in einem Beschränkungsverfahren nach § 64 PatG mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist (vgl. BGH GRUR 1996, 862, 863 - Bogensegment), kann zwar ausschließlich im Nichtigkeitsverfahren geltend gemacht und gegebenenfalls beseitigt werden, weil die unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs keinen Einspruchsgrund gemäß Art. 100 EPÜ bildet, mit dem im Einspruchsverfahren ein vollständiger oder teilweiser Widerruf des europäischen Patents in allen benannten Vertragsstaaten erreicht werden kann (Art. 99 Abs. 2 EPÜ).

    Dies betrifft zunächst das Beschränkungsverfahren nach § 64 PatG hinsichtlich des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Streitpatents, welches - von der Nichtigkeitsklägerin nicht bestritten - auch während eines anhängigen Einspruchsverfahrens ohne weiteres zulässig ist (vgl. BGH GRUR 1996, 862 - Bogensegment).

  • BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05

    Strahlungssteuerung

    Auszug aus BPatG, 20.10.2006 - 3 Ni 7/06
    Sie hält die Nichtigkeitsklage ungeachtet der Vorschrift des § 81 Abs. 2 PatG nach den Grundsätzen der "Strahlungssteuerung"-Entscheidung des BGH (GRUR 2005, 967) für zulässig, weil sie auf einen Nichtigkeitsgrund gestützt sei, der nicht zugleich einen Einspruchsgrund nach Art. 100 EPÜ bilde.

    Damit ist auch die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen über den Bestand des Patents aus dem gleichen Rechtsgrund ausgeschlossen, die dazu führen kann, dass ein Patent in einem Einspruchsverfahren einen Inhalt erhält, dem der in einem parallelen Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Stand der Technik nicht entgegensteht, obwohl er in einem vor Abschluss des Einspruchsverfahrens durchgeführten Nichtigkeitsverfahren zur Nichtigerklärung des Patents in seiner ursprünglich erteilten Fassung führen könnte (BGH GRUR 2005, 967, 968 li. Sp. - Strahlungssteuerung).

  • BGH, 20.03.2001 - X ZR 177/98

    Trigonellin; Schutzwirkung eines Patents nach Beschränkung; Zugabe eines weiteren

    Auszug aus BPatG, 20.10.2006 - 3 Ni 7/06
    Dass eine solche Fallgestaltung nicht nur theoretisch ist, zeigt der dem Fall "Trigonellin" (BGH GRUR 2001, 730) zugrundeliegende Sachverhalt, in dem das zunächst im Beschränkungsverfahren nach § 64 PatG beschränkte Streitpatent in einem Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt noch weiter beschränkt und in einem späteren Nichtigkeitsverfahren nur das als geschützt berücksichtigt worden war, was zugleich nach beiden Entscheidungen noch unter Schutz gestellt war.
  • BPatG, 11.07.2002 - 1 Ni 23/01

    Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil eines einspruchsbefangenen

    Auszug aus BPatG, 20.10.2006 - 3 Ni 7/06
    Auch die "Schlauchbeutel"-Entscheidung des Bundespatentgerichts (Urt. v. 11. Juli 2002 - 1 Ni 23/01 (EU) = GRUR 2002, 1045), bislang die einzige - und zudem höchstrichterlich nicht bestätigte - Entscheidung, die eine Ausnahme von dem Subsidiaritätsprinzip gemäß § 81 Abs. 2 PatG zugelassen hat, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • BVerfG, 05.04.2006 - 1 BvR 2310/05

    Zur Gewährleistung des Grundrechtsschutzes im europäischen Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 20.10.2006 - 3 Ni 7/06
    Soweit sie sich auf die zeitliche Dauer des europäischen Einspruchsverfahrens von 3 bis 5 Jahren und auf eine entsprechende "Blockierung" im laufenden Verletzungsverfahren beruft, ist dies vom Bundesverfassungsgericht als nicht erheblich angesehen worden (BVerfG Mitt. 2006, 313, 314 li. Sp.).
  • BPatG, 12.05.2010 - 4 Ni 21/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fahrzeugsteuer" - zur Unzulässigkeit einer

    Dies habe das Bundespatentgericht auch in seiner Entscheidung "Torasemid" (GRUR 2007, 261 ff.) bestätigt.
  • LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 436/05

    Formulierung von pharmazeutischen Zusammensetzungen in fester Dosierungsform für

    Über den u. a. von der Klägerin mit Schriftsatz vom 14.07.2005 (Anlage K 19/19a) erhobenen Einspruch ist derzeit ebenso wenig entschieden wie über die seitens der Klägerin mit Datum vom 17.01.2006 beim Bundespatentgericht erhobene Nichtigkeitsklage, Az. 3 Ni 7/06, (Anlagen K 16, K 17), welche die nach Ansicht der Klägerin unzulässige Beschränkung des X zum Gegenstand hat.
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