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   BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 4/10   

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https://dejure.org/2011,2264
BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 4/10 (https://dejure.org/2011,2264)
BPatG, Entscheidung vom 20.10.2011 - 30 W (pat) 4/10 (https://dejure.org/2011,2264)
BPatG, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 30 W (pat) 4/10 (https://dejure.org/2011,2264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 125b Nr 1 MarkenG, § 125b Nr 4 MarkenG, § 43 Abs 1 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Epican/EPIGRAN (Gemeinschaftsmarke)" - zur rechtserhaltenden ernsthaften Benutzung einer Gemeinschaftsmarke - Glaubhaftmachung der Benutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - Ausdehnung auf die Gemeinschaft - erweiterte Minimallösung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch der eingetragenen Marke "Epigran" gegen die Eintragung der Wortmarke "Epican" wegen Verwechselungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Epican/EPIGRAN (Gemeinschaftsmarke)" - zur rechtserhaltenden ernsthaften Benutzung einer Gemeinschaftsmarke - Glaubhaftmachung der Benutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - Ausdehnung auf die Gemeinschaft - erweiterte Minimallösung ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Epican/EPIGRAN (Gemeinschaftsmarke)" - zur rechtserhaltenden ernsthaften Benutzung einer Gemeinschaftsmarke - Glaubhaftmachung der Benutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - Ausdehnung auf die Gemeinschaft - erweiterte Minimallösung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BPatG, 12.07.2018 - 30 W (pat) 33/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MACADERM (IR-Marke)/Mucaderma" - zur

    Eine rechtserhaltende Benutzung ist vorliegend deshalb auf "Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, nämlich Hautpflegemittel" zu erstrecken, nicht jedoch auf weitere Waren, die unter den weitergehenden Oberbegriff "Mittel zur Körper- und Schönheitspflege" fallen (vgl. BPatG, 30 W (pat) 4/10).

    Auch hier sind Überschneidungen im stofflichen Bereich und im Verwendungszweck möglich (vgl. BPatG, 30 W (pat) 4/10).

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