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   BPatG, 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10   

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BPatG, 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10 (https://dejure.org/2011,9809)
BPatG, Entscheidung vom 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10 (https://dejure.org/2011,9809)
BPatG, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 35 W (pat) 19/10 (https://dejure.org/2011,9809)
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  • BPatG, 23.07.2008 - 5 W (pat) 13/07
    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10
    Da hiernach das (schweigende) Unterlassen des Widerspruchs die gleichen rechtlichen Wirkungen entfaltet wie ein ausdrücklich erklärtes Anerkenntnis (vgl. Bühring/Schmid, GebrMG, 8. Aufl., § 17 Rn. 78; BPatGE 8, 47, 50; Beschluss vom 23.07.08, Az. 5 W (pat) 13/07 - nachzulesen im Internet unter JURIS® Das Rechtsportal), spielt es rechtlich keine Rolle, ob ein gegebenenfalls innerhalb der Widerspruchsfrist erklärter Verzicht auf das Gebrauchsmuster von einer unberechtigten Person erklärt worden ist und daher unwirksam war oder nichtig.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10
    Hierbei kann nach überwiegender Meinung eine fristgebundene Gegenvorstellung nicht nur zur Selbstkorrektur von solchen gerichtlichen Entscheidungen dienen, die unter Verstoß gegen wesentliche Verfahrensgrundsätze zustande gekommen sind, sondern diese kann auch zur Aufhebung solcher Entscheidungen führen, die sich aus anderen Gründen als ,,greifbar gesetzwidrig" erweisen (vgl. BGH NJW 2002, 1577 ff.; OLG Dresden, NJW 2006, 851 ff.; vgl. auch: Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 321a Rn. 18 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 26.02.2008 - 13 WF 2/08

    Frist für die Anbringung einer Gegenvorstellung

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10
    Geht man ferner zu Gunsten der Antragstellerin davon aus, dass die von der Antragstellerin bemängelte Beschwer erst durch den Berichtigungsbeschluss vom 7. Februar 2011, der ihr am 15. Februar 2011 zugegangen ist, entstanden oder für sie erkennbar geworden ist, so hat sie mit ihrer Eingabe vom 16. Februar 2011 auch die bei der Gegenvorstellung zu beachtende, zweiwöchige Notfrist des § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. OLG Koblenz, MDR 2008, 644 f. - m. w. N.) ersichtlich eingehalten (vgl. zum Lauf einer neuen Rechtsmittelfrist im Falle einer Entscheidungsberichtigung: BGHZ 113, 228, 231).
  • BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10
    Geht man ferner zu Gunsten der Antragstellerin davon aus, dass die von der Antragstellerin bemängelte Beschwer erst durch den Berichtigungsbeschluss vom 7. Februar 2011, der ihr am 15. Februar 2011 zugegangen ist, entstanden oder für sie erkennbar geworden ist, so hat sie mit ihrer Eingabe vom 16. Februar 2011 auch die bei der Gegenvorstellung zu beachtende, zweiwöchige Notfrist des § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. OLG Koblenz, MDR 2008, 644 f. - m. w. N.) ersichtlich eingehalten (vgl. zum Lauf einer neuen Rechtsmittelfrist im Falle einer Entscheidungsberichtigung: BGHZ 113, 228, 231).
  • BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00

    Parkkarte; Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung einer Kostenentscheidung durch das

    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10
    Der Zulässigkeit der Gegenvorstellung steht hier nicht im Wege, dass gegen den angegriffenen Senatsbeschluss, der eine isolierte Kostengrundentscheidung betrifft, an sich die Rechtsbeschwerde der statthafte Rechtsbehelf gewesen wäre (vgl. hierzu: BGH GRUR 2001, 139 f. - ,,Parkkarte"); entscheidend ist, dass hier weder die Rechtsbeschwerde zugelassen worden war noch die Antragstellerin einen Rechtsbeschwerdegrund im Sinne von § 18 Abs. 4 GebrMG i. V. m. § 100 Abs. 3 PatG geltend gemacht hat und damit die Rechtsbeschwerde offensichtlich erfolglos gewesen wäre.
  • OLG Dresden, 17.10.2005 - 21 UF 527/04
    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10
    Hierbei kann nach überwiegender Meinung eine fristgebundene Gegenvorstellung nicht nur zur Selbstkorrektur von solchen gerichtlichen Entscheidungen dienen, die unter Verstoß gegen wesentliche Verfahrensgrundsätze zustande gekommen sind, sondern diese kann auch zur Aufhebung solcher Entscheidungen führen, die sich aus anderen Gründen als ,,greifbar gesetzwidrig" erweisen (vgl. BGH NJW 2002, 1577 ff.; OLG Dresden, NJW 2006, 851 ff.; vgl. auch: Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 321a Rn. 18 - mit weiteren Nachweisen).
  • BPatG, 29.05.2008 - 5 W (pat) 25/06
    Auszug aus BPatG, 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10
    Zur Festlegung des Gegenstandswertes des Löschungsverfahrens ist aber in erster Linie der Kostenbeamte der zuständigen Gebrauchsmusterabeilung des DPMA berufen (vgl. BPatGE 51, 55, 58 - ,,Gegenstandswertfestsetzung durch das DPMA"), dem der Senat nicht vorgreifen kann.
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